Ist GPS Überwachung im LKW erlaubt Ortungsgeräte im Arbeitsalltag von Transport und Logistik
Der Einsatz von Ortungsgeräten gehört für viele Unternehmen bereits zum Arbeitsalltag dazu. Was hierbei jedoch besonders zu beachten ist: das Thema Datenschutz. Wenn es beispielsweise um eine GPS Ortung von LKW geht, muss das Unternehmen seine Mitarbeiter darüber auf jeden Fall unterrichten. Außerdem gibt es hierbei noch ein paar weitere Vorgaben zu beachten.
GPS Überwachung im Arbeitsleben
Wenn ein Unternehmen etwa aus der Speditionsbranche GPS Technik in ihren LKW einsetzt, muss sie die Mitarbeiter darüber aufklären. Ohne deren Wissen und Zustimmung ist eine dauerhafte Ortung strafbar. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeiter und/oder Fahrer über die eingesetzten Systeme sowie ihre Funktionen und deren Nutzung unterrichtet werden müssen. Zusätzlich sollen die Ortungssysteme nur während der Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit Daten sammeln dürfen. Diese sollten in der Regel einem bestimmten Ziel dienen: beispielsweise zur Koordinierung der Arbeitseinsätze, zur Überprüfung von Fahrstrecken oder zur Sicherheit der Mitarbeiter und Fahrzeuge. Hiermit werden klare Regelungen an die GPS Überwachung in LKW gestellt.
Fallbeispiel: Spedition Lauer nutzt GPS Technik in LKW
Ein Negativbeispiel, das zeigt, wie man GPS Technik nicht einsetzen sollte, zeigt Spedition Lauer. Sie hat mit Hilfe des Ortungsgerätes verschiedenen Daten gesammelt und diese anschließend gegen ihre Mitarbeiter verwendet. Dieses Vorgehen gleicht der Spionage. So ist nicht verwunderlich, dass die betroffenen Mitarbeiter dagegen geklagt haben. Der Fall kam daher vor Gericht.
In zehn LKW hat Spedition Lauer GPS Geräte eingebaut. Die gesammelten Daten wurden genutzt, um das Verhalten bestimmter Mitarbeiter genau kontrollieren zu können. Die betroffenen Fahrer haben weder ihre Einwilligung für dieses Vorgehen erteilt noch waren sie über den Einsatz der Technik im LKW überhaupt informiert. Die Mitarbeiter wurden also ohne ihr Wissen geschweige denn ihre Zustimmung rund um die Uhr überwacht – sogar nach Feierabend.
Überwachung der Mitarbeiter
Bei einer GPS Überwachung der eigenen Mitarbeiter sollte man als Unternehmen sehr vorsichtig sein und sich dabei genau an die Vorgaben halten. Am besten wird mit der Thematik offen umgegangen. Mitarbeiter müssen darüber in Kenntnis gesetzt und sollten im besten Fall auch über die genauen Hintergründe informiert werden. So wird das Gesetz befolgt und der Frieden im Unternehmen gewahrt.
- Persönlichkeitsrechte beachten
Man sollte sich bewusst machen, dass eine dauerhafte Überwachung mit GPS einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bedeutet: genaue Fahrtrouten, Pausenzeiten und -orte sowie Umwege werden genauestens dokumentiert. Dies ist gesetzlich verboten, da auf diese Weise auch persönliche Informationen gesammelt werden. Besonders prägnant wird die Sache, wenn auch in der Pause oder nach Feierabend weiter geortet wird. - Totalüberwachung untersagt
Da bei der Ortung personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG gesammelt werden, gilt das Datenschutzrecht. Aus diesem Grund ist der Umgang damit für die eigenen Geschäftszwecke zwar erlaubt, um so den Aufenthaltsort eines LKW festzustellen oder einen Transport zu disponieren. Jedoch immer nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters. Eine weitere Überwachung etwa im Privatbereich ist dagegen vollkommen unzulässig. - Einwilligung einholen
Wird GPS Technik im Fuhrpark eingesetzt müssen die betroffenen Mitarbeiter darüber informiert sein. Außerdem ist es maut § 4a Abs. 1 BDSG wichtig, dass sie ihre Einwilligung dazu geben. Ohne Zustimmung ist der gesamte Vorgang nämlich rechtswidrig. Allerdings stehen die Mitarbeiter dabei häufig unter Druck, denn wer etwas gegen die Technik hat, muss ja schließlich auch etwas zu verbergen haben.