GPS-Überwachung Firmenwagen:Wir verraten, was Arbeitgeber dürfen
GPS-Überwachung von Firmenwagen in aller Kürze
Eine GPS-Überwachung seiner Firmenwagen hat für dich als Arbeitgeber verschiedene Vorteile: Fahrten, Routen und Arbeitsabläufe lassen sich effizienter gestalten und die Zeiten besser planen. Ein anderer Grund, Firmenwagen mit GPS-Trackern auszustatten, ist auch, dass per GPS-Ortung die Arbeitszeit der Mitarbeiter überwacht werden kann. Was nicht immer unproblematisch ist.
Wenn es um die GPS-Überwachung von Firmenwagen geht, muss klar vereinbart sein, welche Daten du als Arbeitgeber über den Mitarbeiter erfasst und wofür. Das ist die Grundlage für ein Arbeiten auf Augenhöhe. Wie aber ist die offizielle Rechtslage für die GPS-Überwachung im Auto?
Kurz und knapp zusammengefasst geht es um Folgendes:
- Während der GPS-Ortung werden personenbezogene Daten erhoben, die im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als sensibel und schützenswert eingestuft sind.
- Die Überwachung bedarf einer Einverständniserklärung für die GPS-Ortung des betroffenen Mitarbeiters. Diese muss er freiwillig geben.
- Zur Frage einer GPS-Überwachung der Mitarbeiter muss der Betriebsrat gehört werden.
Für Arbeitnehmer bleibt dann noch die Frage: Was ist, wenn ich ohne meines Wissens von meinem Arbeitgeber überwacht werde?
Wie ist die GPS-Überwachung von Firmenwagen geregelt?
In Deutschland ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern die GPS-Überwachung von Firmenwagen nur eingeschränkt erlaubt und muss nach dem BDSG strenge Vorgaben einhalten. Denn eine GPS-Ortung der Wagen kommt einer Überwachung der Mitarbeiter gleich. Ist allerdings der Arbeitnehmer mit der Ortung einverstanden, ist die GPS-Überwachung des Firmenwagens rechtmäßig.
Holst du als Arbeitgeber von Mitarbeitern eine solche Einwilligung ein, muss darin klar festgehalten sein,
- was der Zweck der Überwachung ist,
- wie die Daten genutzt
- und wie sie verarbeitet werden.
Außerdem muss der Mitarbeiter die Erklärung unterschreiben. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen: Gruppenzwang in der Firma, einfach „weil es alle so machen“, ist keine Freiwilligkeit! Das gilt auch, wenn das Ortungssystems für die Führung eines Fahrtenbuchs verwendet werden soll: Der Mitarbeiter muss die Alternative haben, statt der Ortung ein tatsächliches Fahrtenbuch zu führen.
Drei weitere grundsätzliche Festlegungen, an die du dich als Arbeitgeber bei der GPS-Überwachung von Firmenwagen halten musst:
- Du darfst nur für betriebliche Zwecke notwendige Daten erheben.
- Eine Leuchtanzeige muss deinem Mitarbeiter zeigen, dass das Ortungssystem eingeschaltet ist. Sonst handelt es sich um eine heimliche – und damit verbotene Überwachung.
- Gibt es einen Betriebsrat, musst du diesen beteiligen und mit ihm eine Betriebsvereinbarung zum GPS-Monitoring treffen. Darin sollte enthalten sein, warum, wann und wie welche Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und analysiert werden und wer Zugriff darauf hat.
Was tun, wenn die GPS-Ortung ohne Einwilligung erfolgt?
Eine Ortung darf grundsätzlich nur während der Arbeitszeit erfolgen. Bei der GPS-Überwachung von Firmenwagen mit Privatnutzung musst du deswegen besonders aufpassen. Während aller privaten Fahrten solltest du als Arbeitnehmer also die GPS-Ortung im Dienstwagen deaktivieren. Eine heimliche Überwachung ist verboten, und wer Personen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung überwacht und ortet, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit – in schwereren Fällen sogar eine Straftat. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt, bei einer Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes kann auch eine Freiheitsstrafe drohen.
Hast du den Verdacht, dass du unrechtmäßig im Firmenwagen per GPS-Überwachung kontrolliert wirst, solltest du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.