1%-Methode oder Fahrtenbuch Unsere Tipps für die steuerliche Abrechnung

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Worin unterscheiden sich die 1%-Methode und das Fahrtenbuch, wenn es um die private Besteuerung des eigenen Dienstwagens geht? Genau diese Frage möchten wir heute klären und dir auf diesem Wege noch ein paar Tipps für die steuerliche Abrechnung mitgeben. Für eine ausführliche Beratung solltest du allerdings einen Steuerberater mit hinzuziehen. Dieser kann dir helfend zur Seite stehen, wenn es um die Entscheidung zwischen der 1%-Methode und dem Fahrtenbuch geht.

Die 1%-Methode – pauschale Versteuerung

Wenn Sie die 1%-Methode nutzen, darfst du als Dienstwagenfahrer in der Regel dein Fahrzeug uneingeschränkt privat nutzen. Jedoch musst, wie die Methode schon sagt, jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges privat versteuert werden. Nutzt der Fahrer diese Abrechnungsmethode, ist der Anteil an Privatfahrten unerheblich für die Steuern. Die 1%-Methode zahlt sich allerdings in der Regel nur dann aus, wenn der Großteil deiner Fahrten als privat eingestuft ist.

Was bietet die 1%-Methode?

Als Mitarbeiter kann man seinen Dienstwagen privat ebenso nutzen wie dienstlich. Der Anteil an Privatfahrten spielt in diesem Fall keine Rolle, da der Mitarbeiter pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges versteuern muss. Jedoch lohnt sich die 1%-Methode nur, wenn das Fahrzeug in einem hohen Maße privat genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, zahlt man oft sehr viel Geld für nicht genutzte Leistungen.

Das Fahrtenbuch – genaue Abrechnung

Alternativ zur 1%-Methode gibt es das schriftliche oder elektronische Fahrtenbuch. Hiermit kann genauestens nachvollzogen werden, welches dienstliche und welches private Strecken waren. So musst du am Ende auch nur deinen tatsächlichen Privatanteil versteuern. In einem Fahrtenbuch wird jede einzelne Fahrt mit Adresse, Kilometern und vielen weiteren Daten dokumentiert. Für die steuerliche Abrechnung ist hierbei der eigene Privatanteil besonders wichtig. Genau hierauf werden die Steuern erhoben.

Was liefert das Fahrtenbuch?

Durch die detaillierte Aufzeichnung mit einem Fahrtenbuch lässt sich der Anteil an Privatfahrten mit deinem Dienstwagen genauestens bestimmen. Bei der steuerlichen Abrechnung muss auch nur dieser Anteil versteuert werden. Wenn du diese Variante der Abrechnung nutzt, kannst du bei einem geringen Anteil an Privatfahrten eine Menge Geld sparen. Allerdings bedeutet ein Fahrtenbuch in der Regel auch mehr Aufwand als die pauschale Abrechnung über die 1%-Methode. Um die Führung daher zu vereinfachen, bieten viele Telekommunikationsanbieter inzwischen ein elektronisches Fahrtenbuch an. Dies schreibt Kilometer, Adressen und weitere Informationen bereits während der Fahrt im Hintergrund mit. Diese werden zusätzlich in eine Online Portal gespeichert und können im Nachhinein dort bearbeitet werden. Hierbei sind lediglich wenige Ergänzungen möglich, die nicht automatisch erfasst werden können, beispielsweise der Grund der Fahrt.

1%-Methode oder Fahrtenbuch – Nutzung und Vorteile

Die 1%-Methode lockt natürlich mit ihrem geringen Aufwand, jedoch zahlt man hier oft viel zu viel. Mit dem Fahrtenbuch kann man dagegen häufig sehr viel Geld sparen. Durch die pauschale Versteuerung bei der 1%-Methode bezahlst du einen festen Satz, auf den du keinen Einfluss haben und der unabhängig von der tatsächlichen Nutzung ist. Mit etwas mehr Aufwand für ein Fahrtenbuch hingegen musst du deutlich weniger versteuern. Das elektronische Fahrtenbuch bietet daher gleich einen doppelten Vorteil: Es schreibt sich fast vollkommen automatisch und lässt dich zudem bei der steuerlichen Abrechnung sparen.

Bei der Entscheidung zwischen den beiden unterschiedlichen Varianten solltest du einen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Er kann mit dir gemeinsam herausfinden, welches die bessere Wahl ist. Hierbei sind bestimmte Punkte wie etwa dein genauer Privatanteil sowie der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs wichtig. Setze dich für eine Beratung einfach mit ihm in Verbindung und findet zusammen heraus, was für dich am besten geeignet ist.

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