“De-minimis” Förderung 2017:BAG fördert den Erwerb von GPS Ortungssystemen

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“De-minimis” Förderung 2017: BAG fördert den Erwerb von GPS Ortungssystemen

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert dir unsere GPS Ortungssysteme!

Wie bereits im letzten Jahr kannst du auch in diesem wieder Gebrauch von der “De-minimis” Förderung des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) machen. Das De-minimis Programm unterstützt dich bei dem Erwerb einer Fahrzeugsoftware sowie anderen Systemen, die deinen Fuhrpark technisch aufrüsten können. Hierzu zählt beispielsweise unsere GPS Fahrzeugortung. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angeboten.

Seit 9. Januar 2017 kannst du Förderanträge stellen

Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode hat am 9. Januar 2017 begonnen und endet am 2. Oktober 2017. Alle notwendigen Formulare zur Förderung hat das Bundesamt für Güterverkehr auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Hier wirst du direkt dorthin geleitet. Die eingehenden Anträge werden der Reihenfolge nach bearbeitet.

Wer darf Förderanträge für Telematiksysteme stellen?

Es sind alle Unternehmen förderberechtigt, die im Sinne des §1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) Güterkraftverkehr betreiben und Besitzer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sind, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten als schwere Nutzfahrzeuge bestimmte Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Was muss ich angeben, um eine Förderung zu erhalten?

Seit dem letzten Jahr haben sich einige Punkte zum Erhalt der Förderung verändert. Für einen Erstantrag ist ausschließlich die Anzahl deiner Fahrzeuge wichtig. Hierfür musst du als Antragsteller zusätzlich einen maßgeblichen Stichtag nennen. Wählbar ist entweder der 15. September 2016 oder der 1. Dezember 2016. Die eigentlichen Maßnahmen selbst müssen im Antrag nicht mit angegeben werden. Im Anschluss erhältst du als Antragsteller mit dem Zuwendungsbescheid ein gewisses Budget. Dieses kannst du im angegebenen Bewilligungszeitraum für beliebige Maßnahmen einsetzen. Allerdings müssen sie im Rahmen des Maßnahmenkatalogs liegen.

Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von fünf Monaten, nachdem der Zuwendungsbescheid erhalten wurde, eingereicht werden. Für Miet- und /oder Leasingverträge, hierzu zählen beispielsweise unsere von Bornemann, sowie längere Beratungsleistungen ist der Vertragsschluss innerhalb des gleichen zeitlichen Rahmens nachzuweisen. Spätester Zeitpunkt, um für diese Maßnahmen den Verwendungsnachweis einzureichen, ist hier der 28. Februar 2018.

Ausführlichere Beschreibungen sowie weitere Informationen zu der “De-minimis” Förderung und auch zu anderen Programmen vom Bundesamt für Güterverkehr erhältst du direkt auf der Seite des BAG. Falls du beim Ausfüllen des Antrags Unterstützung benötigst, kannst du unseren Service gern telefonisch unter +49 5321 33 45 323 oder per E-Mail an vertrieb@bornemann.net kontaktieren.

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