Gewusst wie:Strafzettelverwaltung im Fuhrpark

Gewusst wie Strafzettelverwaltung im Fuhrpark

Gewusst wie: Strafzettelverwaltung im Fuhrpark

Was für den Autofahrer „nur“ ein Knöllchen ist, kann für dich als Leiter eines größeren Fuhrparks schnell zu einer Herausforderung werden. Welche Möglichkeiten du hast, die Strafzettel zu verwalten erfährst du im Bornemann-Blog.

Optionen für Fuhrparkmanager

Der Straßenverkehr in der Stadt war mal wieder dichter als erwartet und selbst bei der unfreiwilligen Blockrundfahrt offenbart sich keine Lücke. Jedoch findet sich im Halteverbot noch ein freies Plätzchen für den Firmenwagen, Hauptsache nicht zu spät beim Kunden. Für den Fahrer ist der Strafzettel vielleicht keine große Sache, denn die Bearbeitung erfolgt durch den Fuhrparkleiter. Dieser hat bei der Strafzettelverwaltung und -bearbeitung zwei Optionen:

  • Der Fuhrparkleiter kann den Strafzettel an die Bußgeldstelle zurückschicken.
  • Der Fuhrparkleiter kann den Strafzettel direkt an den Fahrer weiterleiten.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Überprüfung des Bußgeldescheids vorzunehmen – denn in vielen Fällen sind diese fehlerhaft.

Option A: Den Strafzettel an das Ordnungsamt zurückschicken

Grundsätzlich kannst du den Strafzettel mit den entsprechenden Angaben zum Fahrer an die Bußgeldstelle zurückschicken. Dabei genügt eine Aktenauskunft, um bei Dienstwagen den zugeordneten Fahrer und bei Poolfahrzeugen den Nutzer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit anzugeben. Die Pflicht des Fahrzeughalters zur Auskunftserteilung ist damit erfüllt. Du musst nun nichts weiter tun und die Behörde kann sich direkt an den Delinquenten wenden.

Der Vorteil dieser Variante liegt in der schnellen und unkomplizierten Bearbeitung des Bußgeldverfahrens. Der Nachteil: Nicht alle Strafzettel sind durch Falschparker verursacht. Insbesondere bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten, die eventuell sogar einen zeitweiligen Verlust des Führerscheins zur Folge haben, ist es hilfreich länger involviert zu bleiben. So kannst du gegebenenfalls schnell reagieren, den Fahrer ersetzen und auf einen Posten ohne Fahrzeugnotwendigkeit einteilen. Im Fall einer sich anbahnenden Strafe, die über ein Bußgeld hinausgeht, eignet sich daher die zweite Variante besser.

Option B: Das Weiterleiten des Strafzettels an den Fahrer

Entschließt du dich, den Strafzettel nicht an die zuständige Behörde zurückzusenden, sondern an den Fahrer weiterzuleiten, so kannst du dabei relativ einfach aktiv auf diesen zugehen. Besprich mit ihm das weitere Vorgehen, um gegebenenfalls Schlimmeres zu verhindern. Dabei kannst du ihm juristische Hilfe anbieten und die Rechtsabteilung oder einen Verkehrsanwalt einschalten. Vielleicht lässt sich ein Führerscheinentzug auf diese Weise noch abwenden.

Mit dieser Variante ist nicht nur ein höherer Aufwand, sondern auch ein erhöhtes Risiko verbunden. Was, wenn der Fahrer das Bußgeld nicht bezahlt? Kleine Bußgelder können so durch Mahnungen oder gar Vollstreckungsbescheide schnell zu größeren Summen anwachsen. Diese Variante empfiehlt sich daher wirklich nur bei schwerwiegenderen Verstößen und dann sollte der Kontakt mit dem Fahrer unbedingt aufrechterhalten werden.

Strafzettel zu dokumentieren ist Pflicht

Ganz gleich für welche Variante du dich als Fuhrparkleiter entscheidest, in jedem Fall solltest du alle Bußgeldbescheide bzw. Strafzettel dokumentieren und alle weiteren Maßnahmen protokollieren. So weißt du im Falle eines weitergeleiteten Strafzettels, wann der letzte Kontakt zum Fahrer stattgefunden hat und erhältst Überblick über den aktuellen Verfahrensstand. Außerdem hilft die Dokumentation dabei, Wiederholungstäter ausfindig zu machen. Mit diesen kann im Anschluss ein persönliches Gespräch gesucht und so weitere Strafzettel vermieden werden.

Fazit:

  • Fuhrparkleiter können Strafzettel entweder an die Bußgeldstelle zurückschicken oder direkt an den Fahrer weiterleiten.
  • Bei schwerwiegenderen Verstößen sollte der Fuhrparkmanager immer mit dem betroffenen Fahrer in Kontakt stehen.
  • Strafzettel müssen immer dokumentiert werden.

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