BAFA Föderung: Innovationsprämien für E-Autos

Wer einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchte, der stellt seinen Fuhrpark auf umweltschonende Fahrzeuge um. Der Kauf führt oft aber zu finanziellen Belastungen von Unternehmen. Der Markt für solche Fahrzeuge ist zwar gewachsen aber die Anschaffungskosten sind weiterhin hoch geblieben. Zudem dürfen die zusätzlichen Kosten für die Ladestation und deren Einbau nicht vergessen werden. Mit der 2020 beschlossenen Förderprogramm für Elektroautos können diese finanziellen Aufwendungen reduziert werden. In diesem Zusammenhang kann die Anschaffung von E-Fahrzeugen auch für Unternehmen mit einem Fuhrpark mehr Anreiz schaffen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Prämien möglich sind und wie du diese Beantragen kannst.

Elektromobilität fördern und Umweltbonus erhalten

Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist ohne Frage kostenintensiv. Der Listenpreis von vergleichbaren Benzin- und Dieselautos ist oft niedriger. Um Anreize zum Kauf eines Elektroautos zu setzen und damit den Verkauf von umweltfreundlichen Antrieben weiter zu fördern, erhalten Käufer eine Investitionsprämie. Dieser Umweltbonus wird zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte von den Automobilherstellern getragen.

Im Zusammenhang eines Corona-Konjunkturpakets wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos und Plug-in Hybriden verdoppelt und zusätzlich bis Ende 2025 verlängert. Die ursprüngliche Befristung bis Ende Dezember 2021 wurde somit um vier Jahre erweitert.

Für Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit bis 23 Monaten, wird für Zulassungen ab dem 16.11.2020 der Umweltbonus abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Auch weiterhin wird für Fahrzeuge mit Leasingverträgen über mehr als 23 Monate, die volle Förderung gezahlt.

So hoch sind die Zuschüsse für Elektrofahrzeuge

Durch die Verdopplung des Bundesanteil am Umweltbonus erhalten Elektroautos dadurch eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Der erhöhte Umweltbonus kann zudem durch die Verlängerung auch über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.

Beim Leasing von Elektrofahrzeugen mit einer Laufzeit von weniger als 23 Monaten, ist der Betrag der Fördersumme abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Der Anteil der Hersteller bleibt aber weiterhin gleich.

Nettolistenpreis bis 40.000 €

BundesanteilHerstelleranteilGesamtförderung
Kauf6.000 €3.000 €9.000 €
Leasing (6-11 Monate)1.500 €

750 €

2.250 €
Leasing (13-23 Monate)3.000 €1.500 €4.000 €

Nettolistenpreis > 40.000 Euro bis 65.000 Euro

BundesanteilHerstelleranteilGesamtförderung
Kauf5.000 €

2.500 € 7.500 €
Leasing (6-11 Monate)1.250 €

625 €

1.855 €
Leasing (13-23 Monate)2.500 € 1.250 €3.750 €

Diese Prämie erhältst du für Hybridfahrzeuge

Auch Plug-in Hybride Fahrzeuge werden bei den BAFA-Prämie für E-Autos gefördert. Eine Förderung kann erfolgen, wenn diese Fahrzeuge den Fördervoraussetzungen entsprechen. Wurden Fahrzeuge ab dem 04. Juni 2020 zugelassen, kann auch hier rückwirkend eine Förderung beantragt werden. Folgende Prämien sind möglich:

Nettolistenpreis bis 40.000 €

BundesanteilHerstelleranteilGesamtförderung
Kauf4.500 €

2.250 €6.750 €
Leasing (6-11 Monate) 1.125 €
562,50 €

1.687,50 €
Leasing (13-23 Monate) 2.250 €1.125 €3.375 €

Nettolistenpreis > 40.000 Euro bis 65.000 Euro

BundesanteilHerstelleranteilGesamtförderung
Kauf3.750 €



1.875 €5.625 €
Leasing (6-11 Monate)937,50 €
468,75 €
1.406,25 €
Leasing (13-23 Monate)1.875 €937,50 €2.809,50 €

So erhältst du die Förderung

Der Antrag für die Förderung erfolgt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Antragstellung kann ganz unkompliziert durch ein digitales Verfahren über die Webseite des BAFA ausgeführt werden. Dort sind auch alle Informationen hinterlegt, die für eine erfolgreiche Förderung notwendig sind. Zudem bietet das BAFA auch die Möglichkeit für Sammelanträge. Dies ermöglicht, dass der Zuschuss für bis zu 500 Fahrzeuge des gleichen Modells gestellt werden kann. Dies stellt vor allem für Unternehmen einen finanziellen Anreiz dar, die Fahrzeugflotte klimafreundlich umzurüsten Es ist zu beachten, dass der Antrag auf die Investitionsprämie erst nach Erwerb und Zulassung der Fahrzeuge gestellt werden kann. Zudem ist zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht. Diese unterliegen dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

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