Fahrtenschreiber-Pflicht: Bornemann erklärt die Details
Damit Transportunternehmen einen genauen Überblick über wichtige Infos zu Fahrzeugen und Fahrern erhalten, besteht in Deutschland die Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu installieren. Dieser zeichnet beispielsweise auf, wie lange ein Fahrer unterwegs war, wann er Pause gemacht hat und wie schnell er gefahren ist. Bei Bornemann erfährst du, wie auch dein Unternehmen von dieser Regelung profitiert.
Mit dem Tachographen alle relevanten Details erfassen und speichern
Seit dem Jahr 2006 ist bei gewerblich genutzten Lkw der Einbau von Fahrtenschreibern im Gesetz geregelt. Die auch als Tachographen bezeichneten Geräte dienen dazu, konkrete Informationen zu allen Fahrten zu erfassen, die in deinem Fuhrpark starten. Dabei werden unter anderem Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers, Lenkzeitunterbrechungen, gefahrene Geschwindigkeit sowie zusätzlich gefahrene Kilometer aufgezeichnet.
Die Pflicht, einen Fahrtenschreiber beim Flottenmanagement zu verwenden, bringt für dein Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich. Alle erforderlichen Informationen werden dokumentiert, du hast also einen genauen Überblick über die Restlenkzeiten und musst Aufträge nicht aufgrund fehlender Daten absagen; Verstöße und damit verbundene Bußgelder werden verringert. Zudem hilft die Archivierung bei Inspektionen. So erleichtert der Fahrtenschreiber beispielsweise die Prüfung von Lenk- und Ruhezeiten sowie reguläre Straßenkontrollen, die von Zeit zu Zeit durchgeführt werden. Auf Verlangen von Behörden muss dein Unternehmen die angeforderten Daten auch an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Zeitaufwand minimieren, Ressourcen einsparen
Es ist wichtig, die Fahrtenschreiber-Pflicht einzuhalten – auch wenn die Erfüllung dieser Aufgabe manchmal das Kerngeschäft von Transportunternehmen behindert. So sind Fahrer beispielsweise zum Teil gezwungen, längere Pausen einzulegen oder Umwege zu fahren. Werden die Daten zudem manuell heruntergeladen und weitergegeben, wie es bei rund einem Fünftel der Unternehmen der Fall ist, wird zusätzliches Verwaltungspersonal benötigt. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch wertvolle Ressourcen.
Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, nicht nur die Datenerfassung mittels des Tachographen, sondern auch das Herunterladen der gewonnenen Informationen wesentlich einfacher zu gestalten – etwa mit einem automatischen Remote-Download, der den Verwaltungsaufwand minimiert. 30 Prozent der Transportunternehmen nutzen dafür eine sogenannte Telematikbox, weitere 34 Prozent greifen auf ein anderes spezielles Gerät zurück. Das Auslesen des Fahrtenschreibers sowie die Sicherung der Informationen kann von deinem Unternehmen selbst ausgeführt werden, es besteht aber auch die Möglichkeit, dafür einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Speichern und Archivieren: Diese Zeiträume musst du einhalten
Beim Auslesen und Speichern der Daten muss dein Unternehmen übrigens bestimmte Vorgaben einhalten. Für Fahrtenschreiber besteht die Pflicht, die Daten des Massenspeichers mindestens alle 90 Tage in deinem Betrieb auszulesen und zu kopieren; in Bezug auf die Daten der Fahrerkarte hat dies sogar mindestens alle 28 Tage rzu geschehen. Archiviert werden müssen die digitalen Tachographen und Informationen über die Ruhe- und Lenkzeiten deiner Lkw-Fahrer für mindestens ein Jahr.
Mit unserer cleveren Software-Lösung „Bornemann Tacho“ kannst du übrigens selbst entscheiden, wie häufig die Daten heruntergeladen werden – entweder täglich, einmal in der Woche oder monatlich. Dafür benötigst du lediglich deine Unternehmerkarte und einen PC, du kannst das Ganze also auch von zu Hause aus oder unterwegs durchführen. Das Beste: Es ist vollkommen egal, wo sich dein Fahrer bzw. das Fahrzeug befindet. So hast du alles Wichtige bestens im Blick und weißt genau über die Zeitpläne deiner Fahrer Bescheid. Hast du Fragen zu diesem oder einem unserer weiteren Angebote, nimm einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen dir gerne weiter!