“De-minimis” Förderung 2016:Zusätzliche Fördermittel für GPS Ortungssysteme

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“De-minimis” Förderung 2016: Zusätzliche Fördermittel für GPS Ortungssysteme

Aktuell läuft für die Förderperiode 2016 das Antragsverfahren für das “De-minimis” Programm. Es ist am 13. Januar dieses Jahres angelaufen und endet am 30. September.

Firmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können diese Förderung erhalten. Sie kann unter anderem für den Erwerb von PKW Ortungssystemen eingesetzt werden, wenn ein Unternehmen dadurch zum Beispiel eine Effizienzsteigerung erfährt. Zudem werden im Rahmen des ”De-minimis” Programms Maßnahmen gefördert, die bei der Verhütung von Fahrzeugdiebstahl helfen sollen.

Bis zum Ende des Verfahrens im September können Anträge eingereicht werden. Die beantragten Maßnahmen müssen jedoch nach 90 Tagen abgeschlossen sein. Außerdem ist ein Verwendungsnachweis zu führen.

Die Höchstgrenze der Förderung liegt für mautpflichtige LKWs in Zukunft bei 2.000 statt 1.000 Euro im Jahr. Eine Firma kann nach wie vor jährlich mit maximal 33.000 Euro gefördert werden.

Die Effizienz Ihres Fuhrparks wird durch unsere PKW Ortungssysteme deutlich gesteigert. Stundenaufzeichnung und -abrechnung fallen dadurch wesentlich leichter, denn in unserem Portal können die einzelnen Arbeitsstunden einem bestimmten Kunden genau zugewiesen werden. Zusätzlich kann man dort die An- und Abfahrtszeiten exakt einsehen. Auf diese Weise kann auch überprüft werden, ob der Mitarbeiter die vor- bzw. angegebenen Strecken auch tatsächlich gefahren ist.

Nicht zuletzt sind die PKW Systeme, wie der Name bereits verspricht, immer dazu geeignet, Fahrzeuge genauestens zu orten. Im Portal wird der jeweilige Standort des Wagen zu jeder Zeit live übertragen. So kann die Polizei im Falle eines Diebstahls sofort handeln und das gestohlene Objekt schnell wiederfinden. Die PKW Ortung hilft also in vielfacher Hinsicht bei der Optimierung der gesamten Abläufe in Unternehmen und bewahrt die Firmenfahrzeuge zudem vor einem vollständigen Verlust.

Weitere Informationen zu den “De-minimis”-Beihilfen finden Sie unter: www.bafa.de/bafa/de/hilfe/de_minimis/

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