Umweltplakette: Wissenswertes zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse
Für alle deutschen Innenstädte, die durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz vollständig oder teilweise als Umweltzone gekennzeichnet sind, ist eine Feinstaubplakette (Umweltplakette) an der Windschutzscheibe notwendig. Denn solche Zonen dürfen ausschließlich von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß befahren werden. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgaswerten ist es daher nicht erlaubt, diese Zonen zu durchfahren. Wir klären in unserem Blogbeitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Umweltplakette und Umweltzone.
Grün, Gelb oder Rot
Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 eingeführt und ist seit dem 01.01.2008 in den deutschen Umweltzonen für alle Pkw, Lkw und Busse Pflicht. Alle Feinstaub gefährdeten Bereiche sind durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“ gekennzeichnet. Ein zusätzliches Schild zeigt alle freien Umweltplaketten an, mit denen Fahrzeuge diese Zone durchqueren dürfen.
Entscheidend für die Einfahrt in eine Umweltzone, ist daher die Farbe der Feinstaubplakette. Je nach Schadstoffgruppe erhält ein Auto eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Die Emissionsschlüsselnummer bestimmt die Plakettenfarbe. Sollte diese Nummer für das Fahrzeug im Fahrzeugschein nicht aufgeführt sein, wird keine Umweltplakette vergeben.
Liegt die Schadstoffklasse des Fahrzeugs mindestens bei 4, erhältst du die grüne Plakette. Diese wird nahezu in allen Städten mit Umweltzonen vorausgesetzt. Die grüne Plakette erhalten alle Benziner und andere Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator wie Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb.
Bei einer Schadstoffklasse 3 erhält das Fahrzeug eine gelbe Feinstaubplakette. Besteht für das Fahrzeug eine rote oder gar keine Plakette, dürfen Umweltzonen nicht befahren werden. Bei einer fehlenden Plakette innerhalb einer Umweltzone wird eine Geldbuße in Höhe von 80 € erhoben.
Hinweis: Deutsche Feinstaubplaketten sind in ausländischen Umweltzonen nicht gültig. Die Plakette des jeweiligen Landes kann im Vorfeld online bestellt oder vor Ort gekauft werden.
Die “blaue Plakette”
Eine blaue Plakette existiert aktuell noch nicht, ist aber seit Längerem im Gespräch. Eine solche Plakette soll dann Fahrzeuge mit niedrigem Stickoxidausstoß kennzeichnen. Darunter fallen Benziner ab Euro 4 mit einem Grenzwert von 80 mg/km NOx, Diesel-Fahrzeuge ab Euro 5 (180 mg/km) und Euro 6 Diesel (80 mg/km). Dadurch könnten Fahrten in Diesel-Fahrverbotszonen ermöglicht werden. Jedoch ist eine endgültige Entscheidung darüber, ob und für welche Autos eine blaue Plakette eingeführt werden soll, noch nicht getroffen.
Hier bekommst du die Plakette
In Deutschland dürfen ausschließlich Zulassungsbehörden und nach § 47a Abs. 2 StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV und AU-berechtigte Werkstätten in Deutschland), die Umweltplaketten vergeben. Die Kosten dafür betragen etwa 5 bis 20 Euro. Zum Nachweis der Schadstoffklasse wird die Plakette an die Windschutzscheibe geklebt, damit sie sofort ersichtlich ist. Zudem muss nach § 3 35.BImschV (Kfz-Kennzeichnungsverordnung) die Beschaffenheit und Anbringung so erfolgen, dass beim Ablösen die Zerstörung der Plakette begünstigt wird. Dadurch soll das einfache Ablösen und Umkleben vermieden werden.
Gültigkeit
Grundsätzlich besteht für die Plaketten keine Gültigkeit. Jedoch führen bestimmte Umstände dazu, dass eine neue Umweltplakette notwendig wird:
- Austausch der Windschutzscheibe beispielsweise durch Steinschlag
- Das eingetragene Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr lesbar ist
- Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert
Hinweis: Die Umweltplakette ist an das gültige Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Daher muss, sobald das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs geändert wird, beispielsweise durch einen Verkauf immer eine neue Plakette gekauft und angebracht werden.