GPS Ortung: Was ist bei der Überwachung erlaubt?
Falls GPS Technik eingesetzt wird, um Fahrzeuge, Objekte oder gar Personen zu überwachen, gibt es bestimmte Regelungen und auch gesetzliche Vorschriften. Besonders heikel wird es dann, wenn personenbezogene Daten gesammelt werden. Auch wenn GPS im privaten Bereich zum Einsatz kommt, etwa um die eigenen Kinder oder den Partner zu überwachen, wird es hauptsächlich am Arbeitsplatz benutzt. Um sich hierbei auf der sicheren Seite zu bewegen und dem hiesigen Datenschutz zu entsprechen, sollte man sich ausreichend informieren und insgesamt weitestgehend transparent mit dem Thema umgehen.
GPS Ortung von Fahrzeugen
Besonders häufig kommt GPS in Fuhrparks zum Zug und wird dort für die Ortung einzelner Fahrzeuge benutzt. Sie bietet dort in vielerlei Hinsicht eine Hilfe im täglichen Arbeitsablauf. Der Einsatz der Fahrzeuge kann dadurch optimiert werden. Man kann mehrere Routen miteinander verbinden, gefahrene Strecken nachvollziehen und vergleichen und weiß jederzeit, wo sich jedes einzelne Fahrzeug gerade aufhält. Einziger Knackpunkt: Es dürfen mit Hilfe der Fahrzeugortung keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrer gezogen werden können. Wenn GPS in dem eigenen Fuhrpark eingesetzt wird, kann es dort einige Vorteile mit sich bringen. Es darf jedoch nicht dazu verwendet werden, personenbezogene Daten zu erheben. Zudem müssen alle Fahrer über den Einsatz der Technik informiert werden.
GPS Ortung von Objekten
Betrieblich kann GPS aber nicht nur in Fahrzeugen, sondern auch in anderen Objekten wie Containern oder verschiedenen Anhängern installiert werden. Gerade bei einer größeren Anzahl dieser hilft die Ortung dabei, alle Objekte im Auge zu behalten und immer zu wissen, wo sich was aktuell befindet. Hierdurch lässt sich der gesamte Ablauf im Unternehmen wesentlich besser organisieren und die Objekte können so etwa nach einem Diebstahl schneller und besser wiedergefunden werden.
GPS Ortung von Personen
Eine Personenortung mit GPS ist nicht immer rechtens. Unterschieden wird in der Regel zuerst einmal beim Alter der georteten Person. So können Eltern ihre Kinder mit einem GPS System versehen, um zu überprüfen, ob sie gut in der Schule oder Zuhause angekommen sind. Allerdings muss das Kind hierüber informiert sein. Bei Erwachsenen ist dies eine andere Sache. Im Allgemeinen ist eine dauerhafte Überwachung aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Man darf kein Bewegungsprofil von Personen erstellen. Auch im dienstlichen Bereich ist es generell untersagt etwa Daten über die eigenen Mitarbeiter zu sammeln. Nur in Ausnahmefällen und mit deren Zustimmung ist solche ein Verfahren erlaubt.
Wichtige Problematik: GPS vs. Datenschutz
Eine Problematik, die häufig beim Thema GPS Technik aufkommt, ist der allgemeine Konflikt mit dem Datenschutz. Der Bereich ist sehr sensibel, speziell dann, wenn auf irgendeine Art und Weise Personen involviert sind oder sein können. Natürlich kann GPS Technik in der heutigen Zeit einen großen Nutzen für das Unternehmen bringen und sogar Vorteile für den Arbeitnehmer selber, allerdings sollte man sich dabei rechtlich besser immer auf der sicheren Seite befinden. Eine genaue Recherche sowie rechtliche Beratung etwa durch einen Datenschutzbeauftragten sind also in einem solchen Fall sinnvoll. Als Arbeitnehmer hat man bestimmte Persönlichkeitsrechte und kann sich im Zweifelsfall oder bei Verdacht jederzeit an seinen Betriebsrat wenden und hier um Hilfe bitten. Dieser kann beispielsweise auch eine Betriebsvereinbarung schließen, worin alle wichtigen Punkte bezüglich der Ortung geklärt werden.