GPS Systeme entlasten Handwerker:GPS Flottenmanagement und mobile Zeiterfassung für Handwerker

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GPS Systeme entlasten Handwerker: GPS Flottenmanagement und mobile Zeiterfassung für Handwerker

Ein verbessertes Zeitmanagement und der idealisierte Einsatz Ihrer Angestellten sind jetzt möglich! Durch die mobile Zeiterfassung von Bornemann lässt sich Ihre gesamte Flotte ab sofort online verfolgen. Dadurch ist auch eine systematische Steuerung möglich. Sie als Handwerksbetrieb sparen mit Hilfe unseres Flottenmanagements merkbar Zeit und Geld.

GPS Technik ermöglicht transparentes Arbeiten für Mitarbeiter und Kunden

Das Flottenmanagement bringt zahlreiche Vorteile für Sie und die Menschen, mit denen Sie arbeiten. Durch die Möglichkeit der GPS Ortung haben Sie all Ihre Fahrzeuge immer im Blick. So wissen Sie genau, bei welchem Kunden Ihre Mitarbeiter aktuell beschäftigt sind und welche Aufträge sie noch zu erledigen haben. Außerdem werden über die Sender die exakten Lade-, Fahr- und Arbeitszeiten elektronisch erfasst. Auf diese Weise wird die manuelle Dokumentation der Daten überflüssig.

Auch das Erkennen von unproduktiven Zeiten fällt durch das Ortungssystem wesentlich leichter. Dieses Wissen dient Ihrer Firma im Ganzen. Alle Zeiten sind transparent. Diskussionen mit den Angestellten und Kunden über die Zahl der Arbeitsstunden gehören der Vergangenheit an. Speziell Letztere vertrauen dem GPS Gerät einfach mehr als handgeschriebenen Zetteln. Ihre Mitarbeiter können außerdem ihre volle Energie in die Aufträge stecken und verschwenden keine Zeit mehr mit lästigen und sowieso unvollständigen Protokollierungen.

Schnelle und einfache Koordination durch GPS Fahrzeugortung

Ihre Angestellten sind immer unterwegs. Durch das mobile Arbeiten fällt der Überblick nicht leicht. Die GPS Flottensteuerung von Bornemann bietet dafür die ideale Lösung. Sie können über eingebaute Peilsender jederzeit alle Fahrzeuge orten und dadurch kurzfristig hereinkommende Aufträge oder gar Notfälle in kürzester Zeit über unser Onlineportal InFleet direkt an einen bestimmten Mitarbeiter vergeben. In einer Übersicht sind dort alle Firmenfahrzeuge plus Aufträge einzeln aufgelistet. Ein kurzer Blick in das Ortungsportal genügt und Sie wissen, welcher Mitarbeiter sich in der Nähe des Kunden befindet, ob er das nötige Werkzeug dabei hat und auch verfügbar ist. Anschließend einfach eine Nachricht mit den Auftrags- und Kontaktdaten an ihn senden und schon kann er loslegen!

gps flottenmanagement und mobile zeiterfassung fuer handwerker auf baustellen

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Elektronisches Fahrtenbuch inklusive

Diese Ergänzung optimiert das gesamte Konzept Ihrer Flottensteuerung. Papier und Stift werden nun nicht mehr benötigt. Ab jetzt wird alles automatisch aufgezeichnet. Durch das GPS System werden etwa die zurückgelegten Strecken und der Kilometerstand direkt erfasst. Auch auf das elektronische Fahrtenbuch haben Sie jederzeit und von überall aus Zugriff. Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung und Ihre Logindaten zu unserem InFleet Portal.

Datum, Uhrzeit, gefahrene Kilometer – alle wichtigen Informationen werden online mitgeschrieben und gespeichert. Diese Daten sind immer verfügbar und können von Ihnen innerhalb von Sekunden eingesehen und ausgedruckt werden. Sie müssen auf dem Zettel anschließend nur noch die Angaben zum Kunden und den Grund für die Fahrt hinzufügen. Lediglich private Fahrten werden ausgeblendet und sind nicht einsehbar.

Das elektronische Fahrtenbuch erleichtert das Arbeiten für Sie und Ihre Mitarbeiter enorm und das auch noch vollkommen selbstständig. Die Köpfe sind dadurch frei für die wichtigen Aufgaben!

Aufzeichnungspflicht für Sie als Arbeitgeber

Seit dem 1. Januar 2015 sind Sie durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) als Arbeitgeber im Handwerk dazu verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten zu protokollieren. Dies gilt bei Angestellten ebenso wie bei kurzfristig und geringfügig Beschäftigten. Für alle sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen, das bedeutet also spätestens eine Woche danach. Wenn diese Frist überschritten wird, gilt die Fahrt automatisch als privat und direkt dem jeweiligen Fahrer angerechnet. Aus der Aufzeichnungspflicht heraus fallen lediglich beschäftigte Familienangehörige.

Bei der genauen Form der Angabe haben Sie die Wahl zwischen einer maschinell oder manuelle erstellen Vision. Dazu können entweder Fahrtenbuchvordrucke oder das elektronische Fahrtenbuch von Bornemann genutzt werden. Wichtig ist lediglich, dass es fälschungssicher ist und die Listen korrekt und vollständig sind. Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dabei nicht nötig. Die gesamten Aufzeichnungen sollten zudem immer griffbereit sein.

Die Lohn- und Verdienstgrenze für die Aufzeichnungspflicht wurde zudem von 2958 Euro auch 2000 Euro gesenkt – dies gilt allerdings nur für regelmäßig Beschäftigte. Wenn ihre Angestellten ein monatliches Entgelt von mehr als 2000 Euro brutto erhalten, entfällt auch für diese, wie für Familienangehörige, die Dokumentationspflicht. Zu Beginn lag die Einkommensgrenze noch bei 4500 Euro, wurde aber schnell herabgesetzt.

Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro anfallen. Mit der GPS Ortung von Bornemann müssen Sie sich jedoch keine Gendanken darüber machen. Alle wichtigen Daten werden elektronisch aufgezeichnet und für Sie aufbewahrt. Auch die Buchhaltung kann mit den Informationen arbeiten und weiß, wie lange der Arbeitsweg und die Arbeitszeit waren. Beginn und Ende können für jeden einzelnen Mitarbeiter über das Portal eingesehen und ausgewertet werden. Dadurch ist ein Vergleich mit den Stundenzetteln schnell und einfach möglich.

Durch uns arbeiten Sie ab sofort mit einfacher Technik, gründlich und immer im Namen des Gesetzes!

Rechtlicher Hinweis: Alle Inhalte sind besten Wissens und Gewissens redaktionell geprüft wurden. Allerdings können wir keine verbindliche rechtliche wie auch steuerliche Auskunft erteilen. Ebenfalls möchten wir auf ggf. anfallende Gesetzesänderungen hinweisen. Im Einzelfall empfehlen wir einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu kontaktieren.

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