Führerscheinkontrolle: Die regelmäßige Pflicht des Fuhrparkleiters
Mindestens einmal pro Halbjahr müssen die Führerscheine kontrolliert werden. Dies gehört zu den Pflichten eines Fuhrparkleiters.
Folgendes Szenario: Ein Mitarbeiter setzt sich an das Steuer eines Dienstwagens, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Falls er anschließend kontrolliert wird, erfolgt eine Strafe. Diese trifft in der Regel den Fuhrparkleiter. Er muss nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Das bedeutet, dass er die Führerscheine seiner Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Andernfalls bekommt er rechtliche Schwierigkeiten. Hier können die folgenden Konsequenzen zwischen einer empfindliche Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe variieren. An dieser Stelle ist auch ein Eintrag im Überlassungsvertrag ungültig, wobei der Mitarbeiter in einem solchen Fall verpflichtet ist den Fuhrparkleiter zu informieren. Bei Gericht wird davon ausgegangen, dass Mitarbeiter dies aus verschiedenen Gründen (Angst vor Jobverlust, etc.) nicht tun.
Führerscheinkontrolle mehrmals pro Jahr
Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie häufig genau kontrolliert werden muss. Allerdings hat sich eine Kontrolle pro Halbjahr, also zweimal jährlich, etabliert. Zwar kann man auch durch eine regelmäßige Überprüfung nicht verhindern, dass Mitarbeiter sich ohne Führerscheine in einen Dienstwagen setzen. Allerdings kommt man seiner Pflicht nach und geht auf Nummer sicher. Es kann lediglich zu Problemen kommen, wenn Anhaltspunkte für einen Führerscheinverlust vorlagen und man nicht darauf reagiert hat.
Wichtig ist, dass bei jeder einzelnen Kontrolle der Führerschein im Original vorlag. Als Nachweis kann dieser hierzu auch kopiert werden. Wenn der Mitarbeiter eine Kopie seiner Fahrerlaubnis untersagt, muss alternativ der gesamte Vorgang dokumentiert und von ihm gegengezeichnet werden. Sind Flotten nicht zentral organisiert und ist der Fuhrparkleiter nicht vor Ort, kann die Kontrolle beispielsweise durch den Vorgesetzten stattfinden. Allerdings muss auch diese Kontrolle überwacht, schriftlich festgehalten und archiviert werden. Falls hier allerdings etwas schief geht, trägt der Fuhrparkleiter als Halter dennoch die Verantwortung. Seine Haftung kann er dadurch nicht weitergeben.
Elektronische Führerscheinkontrolle einfach möglich
Eine hilfreiche Technik, mit der man viel Zeit, Aufwand und Papierkram sparen und die Führerscheinkontrolle schnell, aber präzise, durchführen kann, ist die elektronische Variante. Sie funktioniert mit Hilfe von RFID. Hierbei werden die notwendigen Stammdaten und alle weiteren Informationen über die jeweiligen Fahrer in einem Online Portal hinterlegt. Zusätzlich werden ihre Führerscheine mit einem kleinen RFID Tag versehen, auf dem alle wichtigen Daten gespeichert sind. Für eine Kontrolle muss man den Führerschein lediglich kurz an ein RFID Lesegerät halten. Dies ist an einen Computer angeschlossen. Innerhalb von wenigen Sekunden ist die Kontrolle durchgeführt und direkt abgespeichert.
Zusätzlich wird der Fuhrparkleiter über das Online Portal auch über anstehende Kontrolltermine und ablaufende Fristen automatisch informiert. Das bedeutet, man kann diese gar nicht mehr vergessen. Für die Nutzung werden persönliche Zugangsdaten benötigt, die der verantwortliche Fuhrparkleiter im Vorfeld separat erhält. Diese technische Unterstützung ist sehr hilfreich und lässt das ganze Unternehmen wichtige Ressourcen sparen.