Wichtige Information für unsere Kunden: Jeder Kunde muss bis Mai 2018 einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns schließen

Das musst du tun: Alle Kunden müssen bis zum 25. Mai 2018 einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns schließen. Befolge dafür folgende Schritte:

  1. Lies dir unseren Auftragsverarbeitungsvertrag genau durch. Du findest ihn unter diesem Link.
  2. Trage deinen Firmennamen, Namen und deine Adresse auf Seite 7 ein.
  3. Unterschreibe den Vertrag auf Seite 15.
  4. Fülle Anlage 1 auf Seite 16 und Seite 17 aus.
  5. Sende den unterzeichneten Vertrag bis spätestens 25. Mai 2018 per Post oder E-Mail an uns zurück.

Postanschrift:

Bornemann AG
Wilhelm Duderstadt
Im Fliegerhorst 10-14
38644 Goslar

E-Mail-Adresse:

Wilhelm Duderstadt
avv@bornemann.net

Sobald wir den unterschriebenen AVV von dir erhalten haben, lassen wir dir eine gegengezeichnete Ausfertigung für deine Unterlagen zukommen.

Warum das Ganze? Ab Mai 2018 tritt EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft

Ab dem 25. Mai 2018 gibt es eine neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese gilt EU-weit in jedem Mitgliedstaat, ohne dass es einer Einarbeitung in die jeweilige nationale Gesetzgebung bedarf. Somit wird ein einheitliches Schutzniveau erreicht.

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, dazu verpflichtet, mit allen Kunden einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen – so auch Bornemann. Diese Pflicht ergibt sich konkret aus dem Artikel 28 der DS-GVO.

Auch Bundesdatenschutzgesetz aktualisiert

Im Zuge dieser europaweiten Verordnung wurde auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aktualisiert. Diese Novellierung tritt ebenso wie die DS-GVO mit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Da wir als Unternehmen sehr großen Wert auf den Datenschutz unserer Kunden legen, möchten wir den neu gestellten Anforderungen entsprechen, um auch in Zukunft weiterhin gesetzeskonform agieren zu können. Aus diesem Grund müssen wir bis zum Inkrafttreten der Verordnung und des Gesetzes die Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Kunden abgeschlossen haben. Für alle weiteren Informationen haben wir ein Merkblatt, das zusammen mit dem Vertrag in unserem Online Portal heruntergeladen werden kann. Dieser muss bis zum 25. Mai 2018 entweder per E-Mail oder auf dem Postweg ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeschickt werden.

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