GPS Ortung: Vorsicht vor illegaler GPS Überwachung

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Vorsicht vor illegale GPS Überwachung

So groß, wie der Nutzen durch den Einsatz von GPS auch ist, kann die Technik natürlich auch schnell missbraucht werden. Dies ist der Fall, wenn Personen heimlich überwacht werden, sei es im privaten oder dienstlichen Umfeld. Man möchte wissen, wo sich der Partner aufhält, wenn er nicht zuhause ist oder was der Angestellte in seiner Pause macht. Diese heimliche Überwachung ist natürlich verboten und wer Personen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung ortet, verstößt damit gegen geltende Persönlichkeitsrechte wie das Bundesdatenschutzgesetz und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise sogar eine Straftat.

GPS Ortung immer und überall möglich

Moderne Technik bietet die Möglichkeit bestimmte Objekte, aber auch Personen immer und überall im Auge zu behalten. Eine dauerhafte Überwachung kann gerade in betrieblichen Bereichen sehr viele Vorteile mit sich bringen: mehr Übersicht, bessere Planung, einfachere Koordination, schnellere Reaktion, weniger Ausgaben, etc. Dies ist allerdings vorwiegend dann der Fall, wenn es sich dabei um Fahrzeuge oder Gegenstände handelt. Personen dürfen und sollten nur in seltenen Fällen überwacht werden, etwa wenn es um ihre Sicherheit im Beruf geht. Ansonsten ist die Personenortung ohne Zustimmung untersagt und kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen.

GPS Ortung über Fahrzeug oder Handy

Ortung mit GPS ist entweder über ein Fahrzeug oder ein Handy möglich. In einem Fahrzeug kann man ein Ortungsgerät schnell anbringen und so den genauen Standort jederzeit überprüfen. Dies ist besonders nützlich in Betrieben, die einen großen Fuhrpark haben, weil es das täglich Arbeiten mit einer Vielzahl von Fahrzeugen wesentlich leichter macht. In diesem Fall dürfen jedoch keine personenbezogenen Bewegungsdaten gesammelt werden. Dies verstößt gegen die hiesigen Datenschutzrichtlinien. Außerdem müssen die Mitarbeiter darüber informiert sein, wenn das Fahrzeug, mit dem sie unterwegs sind, geortet wird, und dem auch zugestimmt haben.

Die Ortung mit Hilfe von GPS im Fahrzeug bietet mehrere Vorteile. So werden alle gesammelten Informationen eine Zeit lang gespeichert und sind dadurch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar. Außerdem ist diese Art mit weiteren Optionen verbunden, die im Arbeitsalltag wesentliche Abhilfe verschaffen kann.

Neben Fahrzeugen kann man aber auch leicht Handys mit GPS orten, um herauszufinden, wo sich eine bestimmte Person aufhält. Hierbei können es zum einen die der Mitarbeiter sein, zum anderen kann es sich dabei jedoch auch um die Handys der Liebsten handeln. Auch die heimliche Sammlung von solchen Koordinaten ist nicht gestattet. Da mit der unfreiwilligen Handyortung beziehungsweise dem Handytracking eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, droht dem Verhalten entsprechend ein Bußgeld.

GPS Überwachung hilft seine Mitarbeiter zu kontrollieren

Wie bereits erwähnt, ist es nicht gesetzeskonform seine Mitarbeiter während oder gar nach der Arbeitszeit ohne deren Wissen und Zustimmung mit GPS zu überwachen. Falls Dienstfahrzeuge oder -handys geortet werden können, sollte sich mit diesen Informationen keine direkt Verbindnung zu den Mitarbeitern ziehen lassen. Was diese in ihrer Pause oder nach Dienstschluss tun, ist Privatsache und geht niemanden etwas an. Wenn der Chef entgegen der geltenden Gesetze eine versteckte Mitarbeiterüberwachung durchführt, kann es deshalb zur Anzeige und entsprechenden Strafen kommen. Bei Unsicherheiten – auf Seiten des Chefs oder des Mitarbeiters – sollte man sich an den eigenen Datenschutzbeauftragten wenden und dort Rat einholen.

Dem eigenen Partner hinterherspionieren

Doch nicht nur im Arbeits-, sondern auch im Privatleben kann es zu einer heimlichen Überwachung durch den Einsatz von GPS kommen. Diese findet häufig in oder nach Liebesbeziehungen statt. Besonders gern wird hierbei dem (Ex-) Partner hinterherspioniert. Dieses bekannte Szenario ist auch aus Film und Fernsehen bekannt. Allerdings ist die Erstellung eines menschlichen Bewegungsprofils gegen dessen Willen eine strafrechtliche Handlung. Trotzdem nutzen auch immer wieder Privatdetektive GPS, um ihren Klienten gezielte, sichere Informationen zu liefern. Auftraggeber sind hierbei meistens betrogene oder verlassene Partner. Diese Datensammlung ist für sie allerdings genauso verboten wie für Privatpersonen.

Mögliche Strafen bei Missbrauch als Folge

Dem unrechtmäßigen Einsatz von GPS folgen unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen. Wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, wird meist nur ein Bußgeld verhängt. Bei einem Verstoß gegen das geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann es dagegen sogar zu einer mehrmonatigen oder mehrjährigen Freiheitsstrafe kommen. Mitunter wird die Strafe aber lediglich zur Bewährung verhängt.

Wenn die Überwachung mit GPS noch weitere Lebensbereiche abdeckt und es zum regelrechten Stalking einer Person kommt, können die Strafen auch dementsprechend höher ausfallen. Hierbei handelt es sich keinesfalls mehr um einen Kavaliersdelikt.

Kein Missbrauch von GPS

Insgesamt sollte man sich bei der Nutzung von GPS Technik allerdings darüber bewusst sein, was genau man damit darf und was nicht. Der Einsatz an sich ist nicht strafbar, jedoch muss der Umgang geregelt exakt werden, sodass man sich im legalen Territorium bewegt. So bewahrt man sich selbst vor möglichen Bußgeldzahlung oder bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sogar vor härteren Strafen.

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