Kfz-Versicherung: Das bekommst du bei einem Nutzungsausfall


Ein Verkehrsunfall ist schon schlimm genug, aber was passiert, wenn das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? Ersatzfahrzeug oder eine Bargeldauszahlung? Welche Option in welcher Situation lohnenswert ist, welche Voraussetzungen dafür gelten und weitere wichtige Informationen zu dem Thema Nutzungsausfall erfährst du in unserem Blogbeitrag.

Bargeld oder Mietwagen

Wurde das Fahrzeug durch einen eindeutig unverschuldeten Unfall so sehr beschädigt, dass eine Reparatur notwendig ist, kannst du selbst entscheiden, ob du einen Ersatzwagen oder den Nutzungsausfall geltend machen möchtest. Es ist dabei auch nicht relevant, welche Möglichkeit kostengünstiger ist. Der Unfallverursacher muss für jede gewählte Variante komplett dafür aufkommen. Anders sieht es aus, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. In solch einem Fall sollte immer die monetäre Entschädigung gewählt werden. Besteht nämlich eine Teilschuld, ist die Auszahlung wahrscheinlich zwar geringer, aber dich erwarten keine zusätzlichen Kosten. Bei der Nutzung eines Mietwagens, müssen bei einer Teilschuld eventuell nachträglich Teilkosten übernommen werden.
Liegt ein Schadensgutachten vor, besteht eine Frist von maximal 3 Tagen. Nach dieser Zeit müssen Geschädigte eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie einen Mietwagen brauchen oder besser eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen wollen.

Achtung: Es besteht für den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht. Er hat dafür sorge zu tragen, dass die Schäden schnellstmöglich behoben werden. Daher solltest du dich nach einem Unfall unverzüglich um eine Reparatur des Autos kümmern.

Nutzungsausfallentschädigung

Diese Entschädigung bietet eine alternative Option, die dir bei der Schadensregulierung zusteht. Wird für die Zeit der Fahrzeugreparatur auf einen Mietwagen verzichtet, besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung als Nutzungsausfall geltend zu machen. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Entschädigung, weil das Unfallfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden kann.

Ein Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung besteht nur dann, wenn der Wagen auch tatsächlich repariert wird. Die Reparatur muss daher auch nachgewiesen werden, beispielsweise durch:

• Werkstattrechnung
• Prüfung des Autos durch einen Gutachter des Versicherers
• Fotos, die zweifelsfrei beweisen, dass das Auto im angegebenen Zeitraum repariert wurde

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Um eine Nutzungs­ausfall­entschädigung geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bestehen diese nicht oder erhebt die gegnerische Versicherung Zweifel, kann es im Einzelfall schwierig werden, eine Entschädigung als Nutzungsausfall zu erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind:

Nutzungswille:
Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Pkw genutzt werden würde, wenn dieser nicht beschädigt wäre. Ist aber der Verzicht auf das Auto ohne Weiteres möglich, liegt kein Nutzungswille vor.

Nutzungsmöglichkeit:
Hierbei muss eindeutig die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug auch wirklich nutzen zu können. Ist der Geschädigte beispielsweise gesundheitlich dazu nicht in der Lage, besteht auch kein Anspruch auf eine Entschädigung durch Nutzungsausfall.

Diese Entschädigungssumme steht dir zu

Wie hoch die Zahlung ausfällt, ist vom Modell, Ausstattung und dem Baujahr des Fahrzeugs abhängig. Als Grundlage dafür dient die Berechnungstabelle für die Nutzungsausfallentschädigung des Fahrzeugbewerters Schwacke (Schwacke-Liste). Hier sind etwa 38.000 Fahrzeugmodelle in elf verschiedenen Gruppen (A bis L) hinterlegt. Daraus ergeben sich daher unterschiedliche Tagessätze, von 23 Euro für einen Kleinstwagen bis hin zu 175 Euro für Luxusmodelle. Das Alter des Autos hat einen großen Einfluss. Alle Fahrzeuge, die fünf Jahre und älter sind, werden um eine Gruppe abgestuft. Ab zehn Jahren sogar um zwei Gruppen.

Hinweis: Für die Reparatur oder den Kauf eines neuen Fahrzeugs muss die Entschädigungssumme nicht zwingend verwendet werden. Über das Geld kannst du ohne Nachweise frei verfügen.

Dauer der Entschädigungszahlung

Ein Kfz-Gutachter trifft die Entscheidung darüber, wie lange die Nutzungsausfallentschädigung ausgezahlt wird. Dafür schätzt der Sachverständige ab, wie viel Zeit voraussichtlich für die Reparatur benötigt wird. Dafür beginnt der Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall mit dem Zeitpunkt des Unfalls. Wird ein komplett neues Fahrzeug benötigt, ist die Nutzungsausfallentschädigung auf 14 Tage begrenzt. Können die Schäden durch eine Werkstatt behoben werden, gilt die Dauer der Reparatur als Grundlage für die Begrenzung der Ausfallentschädigung.

Bedeutung für den Fuhrpark

Auch bei Firmenfahrzeugen besteht der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Allerdings ist die Rechtslage im Gegensatz zu privaten Fahrzeugen nicht eindeutig und daher wesentlich komplizierter.

Grundsätzlich muss für einen Anspruch auf Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen die Voraussetzung bestehen, dass der Ausfall zu einer deutlichen wirtschaftlichen Beeinträchtigung führt. Dafür muss erst einmal unterschieden werden, ob das Fahrzeug unmittelbar der Gewinnerzielung dient oder nicht.
Wird das Fahrzeug zur Erbringung gewerblich genutzter Leistung eingesetzt, muss der durch den Ausfall entgangenen Gewinn vom Geschädigten konkret belegt werden. Kann kein Nachweis erfolgen, können nur die Vorhaltekosten geltend gemacht werden. Darunter fallen die betrieblichen Kosten der Anschaffung, des Kapitaldienstes, der Unterhaltung sowie des Wertverlustes. Sie liegen deutlich niedriger als die Nutzungsausfallentschädigung und entsprechen ca. den leistungsbezogenen Fixkosten eines Fahrzeugs.

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