Vorschriften für Garagen: Brandschutz, Lüftung, Genehmigung

Um die Firmenfahrzeuge vor Witterung und Diebstahl zu schützen, bringen Flottenmanager sie in der Regel in Betriebsgebäuden unter. Problematisch hierbei ist, dass diese oftmals nicht als behördlich genehmigte Garagen gelten. Im Falle von Bränden und anderen Gefahrensituationen kann dies hohe Risiken mit sich bringen sowie Versicherungslücken bedingen. Bornemann erklärt, welche feuerpolizeilichen Vorschriften für richtige Garagen einzuhalten sind und was sonst noch zu beachten ist.

Warum ist die Einhaltung der Garagen-Vorschriften wichtig?

Werden Firmenwagen in nicht dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abgestellt, kann dies im Falle eines Brandes zu enorm hohen Kosten führen. Zwar wird die Kaskoversicherung die Schäden an den Fahrzeugen übernehmen, beim Gebäude selbst sieht dies jedoch anders aus. Stellt zum Beispiel ein Gutachter fest, dass die Fahrzeuge den Brand vergrößert oder aber Löscharbeiten behindert haben, so wird dein Versicherer nur einen kleinen Teilbetrag der Schadenssumme auszahlen. Bei größeren Hallen, deren Errichtung vielleicht sogar eine Million Euro gekostet hat, muss deine Firma dann einen hohen sechsstelligen Betrag aus eigener Tasche zahlen – gerade für kleine Unternehmen ist das oftmals kaum möglich.

Aus diesem Grund gehören Firmenfahrzeuge in eine Garage, die allen Vorschriften hinsichtlich Brandschutz, Fluchtwegen und weiteren Aspekten entspricht. Je nach Kapazität fallen die Auflagen hierbei unterschiedlich aus. Kleingaragen weisen eine Nutzfläche von bis zu 100 Quadratmetern auf, Mittelgaragen eine von 100 bis 1000 Quadratmetern, alles darüber wird als Großgarage klassifiziert. Ob der Bau von Garagen auf dem Betriebsgelände genehmigungspflichtig ist, hängt von der Bauart sowie von der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes ab.

Anforderungen und Vorschriften für Garagen

Generell müssen bei allen Garagen die Vorschriften zum Feuerschutz eingehalten werden. Tragende Decken und raumabschließende Wände sind aus feuerbeständigen Materialien zu errichten, selbiges gilt für Bekleidung und Dämmung. Bei Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile führen, müssen ebenfalls die Brandausbreitung berücksichtigt oder nötige Vorkehrungen getroffen werden. Einzige Ausnahme der Brandschutzbestimmungen bilden Kleingaragen, die eine Nutzfläche unter 20 Quadratmetern aufweisen und allein für Abstellzwecke genutzt werden.

Bei Mittel- und Großgaragen sowie Tiefgaragen sind die Auflagen der Garagenverordnung weitaus strenger. Hier ist es ebenfalls notwendig, in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege einzurichten. Mindestens einer davon muss jederzeit in einer Entfernung von maximal 50 Metern bei offenen und höchstens 30 Metern bei geschlossenen Garagen erreichbar sein. Die Rettungswege sind zu kennzeichnen und entsprechend auszuleuchten.

In den Garagen-Vorschriften ist die Lüftung von Mittel- und Großgaragen ebenfalls geregelt. In einigen Fällen ist auch hier noch eine natürliche Lüftung zulässig, etwa wenn die Garage einen nur geringen Zu- und Abgangsverkehr hat. Pro Stellplatz ist dann eine Lüftungsöffnung mit einem Mindestquerschnitt von 1.500 Quadratzentimetern erforderlich. Die einzelnen Öffnungen müssen darüber hinaus weniger als 35 Meter entfernt gegenüberliegen, nicht verschließbar und außerdem so angeordnet sein, dass eine ausreichende Querlüftung möglich ist. Andernfalls müssen maschinelle Abluftanlagen zum Einsatz kommen. Der CO-Halbstundenmittelwert darf dabei 100 ppm (parts per million) nicht überschreiten. In geschlossenen Großgaragen sowie Tiefgaragen sind außerdem CO-Warnanlagen Vorschrift.

Ferner sind Sprinkler- oder andere nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen in geschlossenen Großgaragen Pflicht, wenn der Fußboden der Geschosse mehr als 4 Meter unter der Erdoberfläche liegt und die Garage zusätzlich anderen Zwecken als der Unterbringung von Fahrzeugen dient. Auch in automatischen Garagen mit kraftbetriebenen Hebebühnen müssen sie installiert werden, sobald mehr als zwei Kfz übereinander angeordnet werden können. Ebenso müssen in Mittel- und Großgaragen Brandschutzmelder angebracht werden, wenn sie mit Räumlichkeiten verbunden sind, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach der Erfüllung der Garagen-Vorschriften Tracking-Lösungen einsetzen

Stehen erst einmal Garagen, die allen Vorschriften der Verordnung entsprechen, kann deine Firma ihre Flotte sicher unterbringen. Befinden sich nur wenige Fahrzeuge in deinem Fuhrpark, so kann es ebenfalls sinnvoll sein, mit dem Versicherer Mehrleistungen zu vereinbaren, die diese sowie die Gebäude in einer Police zusammenfassen. So lassen sich in der Regel zusätzliche Kosten einsparen.

Um deine Firmenwagen immer im Blick zu behalten, bieten sich die Tracking-Lösungen von Bornemann an. Mit unserer GPS Fahrzeugortung weißt du immer genau, wo sich welches Fahrzeug befindet – unterwegs, aber auch auf dem Betriebsgelände. Gerade, wenn dein Unternehmen mehrere Garagen nutzt, ist dies praktisch, um jederzeit zu erfahren, wo Pkw, Transporter und andere Kfz untergebracht sind. Natürlich bieten wir dir auch weitere Logistiksysteme wie Sicherheitslösungen oder digitale Dokumentationsassistenten, die deinen Arbeitsalltag bequemer gestalten. So hast du mehr Zeit, dich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

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