Fuhrparkleiter in der Verantwortung:Aufgaben und Pflichten eines Fuhrparkmanagers
Ein Fuhrparkmanager, -leiter oder -verantwortlicher muss eine Vielzahl von Aufgaben rund um den gesamten Fuhrpark übernehmen. Er hat dabei auch bestimmte Pflichten zu erfüllen, und muss dabei einige rechtliche Vorgaben beachten.
Zu beachtende Gesetze für Fuhrparkmanager
Als Fuhrparkmanager muss man eine Menge Gesetze beachten. Hierzu zählen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchg), das Steuergesetz (SteuerG) und das Strafgesetzbuch (StGB).
Garantierende Verkehrssicherheit des Fuhrparks
Der Fuhrparkmanager trägt eine große Verantwortung. In seiner Hand liegen wertvolle Gegenstände. Diese müssen zu jeder Zeit verkehrssicher sein. Dies bedeutet etwa, dass sich in den Fahrzeugen Verzurrgurte oder Warnwesten befinden. Weiter müssen etwaige Mängel an den Fuhrparkfahrzeugen zeitnah beseitigt werden. Zuletzt ist es wichtig die vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsintervalle einzuhalten.
Abzuschließender Versicherungsschutz der Fahrzeugflotte
Im Normalfall muss der Fahrzeughalter für Schäden, die während einer Dienstfahrt entstanden sind, aufkommen. Daher sollte sich der Fuhrparkmanager auch den Möglichkeiten für eine Zusatzversicherung auseinandersetzen und diese ggf. abschließen. Hier gibt es zum einen die Variante der GAP-Versicherung. Diese würde bei einem Schaden die entstandenen Lücke zwischen dem Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert abdecken. Zum anderen gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung, die gezielt den Arbeitsbereich des Flottenmanagers absichert.
Regelmäßige Durchzuführung von Führerscheinkontrollen
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Fuhrparkmanagers zählt die Führerscheinkontrolle. Damit kann er sich selbst bzw. den Fahrzeughalter vor teuren Bußgeldzahlungen und anderen möglichen Strafen bewahren. Von der Gesetzgebung her gibt es keine klaren Angaben zur Führerscheinkontrolle. Allerdings rate Experten sie mindestens zweimal im Jahr, also halbjährlich, durchzuführen. Die Regelmäßigkeit ist sehr wichtig, um über die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse aller Mitarbeiter laufend informiert zu sein. Diese sind nämlich nicht dazu verpflichtet ihren Arbeitgeber von einem vorübergehenden Verlust ihrer Fahrerlaubnis in Kenntnis zu setzen. Allerdings trägt er die möglichen Konsequenzen. Die Kontrolle selbst sollte dabei immer dokumentiert werden. Bei dezentral geführten Fuhrparks kann es allerdings zu Problemen bei der Organisation kommen. Die Kontrollierbarkeit ist dort nicht immer gegeben. Aus diesem Grund empfiehlt sich hier die elektronische Führerscheinkontrolle. Mehr Informationen dazu gibt es hier!
Auszufüllender Überlassungsvertrag
Vor der Übergabe eines Dienstwagens sollter ein Nutzungsvertrag geschlossen werden. Diesen sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor dem ersten Fahrtantritt unterzeichnen, damit beide auf der sicheren Seite sind. Darin stehen auch die für den Fahrer geltenden Pflichtregelungen wie die Einhaltung der Verkehrsregelungen oder seine eigene Haftungshöhe bei eventuellen Schäden. Für den Nutzungsvertrag sowie die Unterschriften ist der Fuhrparkmanager verantwortlich. Dieser muss bei der Übergabe zusätzlich darauf achten, dass alle relevanten Utensilien im Fahrzeug vorhanden sind.
Befolgung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Der Fuhrparkmanager muss die Unfallverhütungsvorschriften nach BGV D29 einhalten. Hierzu zählt unter anderem die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf ihren arbeits- und verkehrssicheren Zustand. Weiter mindestens vierteljährlich die Inspektion der Bremsen und Beleuchtung. Zudem sollten die Reifen inklusive Profiltiefe und Luftdruck monatlich untersucht werden. Wenn die UVV nicht eingehalten werden, können bei Schäden die Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen verweigert und sogar Bußgelder verhängt werden. Schon allein deswegen sollte jede erfolgte UVV-Untersuchung unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten
Fahrer müssen bestimmte Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Dies zu kontrollieren fällt in den Tätigkeitsbereich des Fuhrparkmanagers. Die tägliche Lenkzeit darf höchstens 9 Stunden und die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden beantragen. Nach 4,5 Stunden Fahrt muss eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten genommen werden. Bei Nichteinhaltung oder Unfällen muss der Fuhrparkmanager die strafrechtlichen Konsequenzen ziehen.
Wichtiger Tipp: Dokumentation über Haftung
Bei einem Unfall übernimmt die Haftung im Normalfall das Unternehmen selbst.
Allerdings kann der Geschäftsführer oder der Vorstand seine Haftung zum Teil auf den Fuhrparkmanager übertragen. Aufgrund der sogenannten Halterhaftung trägt dieser Fuhrparkmanager anschließend ein hohes Risiko. Als Halter liegt der Großteil der Verantwortung auf ihm. Daher sollte er fundierte Rechtskenntnisse besitzen. Wenn der Fuhrparkmanager Aufgaben oder Pflichten abgibt und andere in der Verantwortung stehen, sollte dies unbedingt schriftlich festgehalten werden. Beispielsweise kann er die Sicherheit der Fahrzeuge von einer externen Werkstatt überprüfen lassen. Dies ist wichtig, um immer abgesichert zu sein und zu wissen, wer im Fall der Fälle haftet.