Pflichtumtausch der Führerscheine: So wird der Führerscheinumtausch abgewickelt


Ab 2022 beginnt für etwa 43 Millionen der Umtausch der Führerscheine. Diese werden dadurch nach EU-Richtlinie 2006/126/EG in fälschungssichere und einheitliche Exemplare umgetauscht. Zudem werden alle Führerscheindokumente erfasst. In unserem Blogbeitrag bekommst du wichtige Informationen zu diesem Thema. Wir klären auf, wer wann und wo seinen Führerschein umtauschen muss.

Nur Umtausch, keine Prüfung

Es muss lediglich ein Gang zu deiner Führerscheinstelle erfolgen. Dort kann dann ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad (Klasse A) und Pkw (Klasse B) gestellt werden. Dabei erfolgt keine Prüfung ohne ärztliche Untersuchung.
Allerdings ist der Umtausch verpflichtend für alle Führerscheininhaber. Jeder, der nach der Umtauschfrist noch mit seinem alten Motorrad- oder Pkw-Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Zudem kann ein ungültiges Dokument der Fahrerlaubnis zu Problemen bei Fahrten im Ausland führen.

Unterschiedliche Fristen

Ein Gesetz regelt für alle Autofahrer in Deutschland, wann genau der Führerschein umgetauscht werden muss. Dafür wurde ein zeitlicher Stufenplan erstellt. Diese Planung soll eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten verhindern. Alle Führerscheine mit einem Ausstelldatum ab 19. Januar 2013 werden bereits im neuen Format ausgestellt.

Zunächst erfolgt der Umtausch der Papier-Führerscheine. Diese wurden bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt. Hier sind die Fristen für den Umtausch abhängig nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Der Umtausch ist wie folgt geregelt:

Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998

GeburtsjahrFrist für den Umtausch
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Alle Karten-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Führerscheins umgetauscht. Hierfür gelten folgende Fristen:

Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999

AusstellungsjahrFrist für den Umtausch
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032

Hinweis: Ausschlaggebend dafür ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes, nicht das Erteilungsdatum. Das Ausstellungsdatum findest du auf der Vorderseite deines Kartenführerscheins im Feld 4a.

Befristete Gültigkeit

Alle neuen Führerscheine besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Davon bleibt aber die grundsätzliche Fahrerlaubnis für Pkw- und/oder Motorräder unberührt. Lediglich die Gültigkeit des Dokumentes zur Fahrerlaubnis wird befristet und muss nach Ablauf der Gültigkeit wieder neu erstellt werden.

Die zuständige Stelle

Für den Umtausch der alten Führerscheindokumente ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Führerscheinstelle ist bei einem Stadtkreis, die Stadtverwaltung und bei einem Landkreis das Landratsamt.
Wurde die Fahrerlaubnis nicht von der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, muss eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt werden. Diese Abschrift wird dann an die aktuelle Führerscheinstelle übermittelt.

Insofern du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU hast, ist für dieses Anliegen jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Allerdings musst du auch in diesem Fall deinen Altführerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Diese benötigst du für den Umtausch

Um den alten Führerschein Pkw- und Motorradfahrer in einen neuen EU-Führerschein umtauschen zu können, wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift

Kosten für den Umtausch

Für den Umtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle werden etwa 25 Euro fällig. Zusätzlich kommen auch noch die Kosten für die Erstellung des biometrischen Passfotos.

Die gültigen Führerscheinklassen

In Deutschland gibt es aktuell 16 Führerscheinklassen. Seit dem 19. Januar 2013 beginnen die neuen Führerscheinklassen für Krafträder mit einem A, die Pkw-Klassen mit dem Buchstaben B, die Klassen für Lkw mit C, die Fahrerlaubnisklassen für Busse mit D und die Sonderklassen mit T und L.
Im neuen Führerschein werden selbstverständlich die Klassen übernommen, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.

Führerschein wird entwertet

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird allerdings gestanzt und dadurch entwertet. Dadurch ist sofort erkenntlich, dass dieser Führerschein nicht mehr gültig ist.

Umtausch auch früher

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit möglich. Somit kann bereits vor dem in der Umtauschtabelle geplanten Termin auf das neue Dokument gewechselt werden.

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