TÜV-Checkliste: So bestehst du die Fahrzeugprüfung

Regelmäßig nach zwei Jahren müssen alle Fahrzeugbesitzer von Gebrauchtwagen zum TÜV, um die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) durchführen zu lassen. Werden dabei erhebliche oder gar gefährliche Mängel festgestellt, wird eine neue TÜV-Plakette nicht ausgestellt. Eine gute Vorbereitung ist daher sinnvoll. In unserem Bornemann Blogbeitrag sagen wir dir, was im Auto mitgeführt werden muss, welche Papiere benötigt werden und was vor dem Termin bereits abgeklärt werden sollte.

Das gehört unbedingt ins Auto

Die Pflichtausstattung des Fahrzeugs wird bei dem TÜV-Termin von den Prüfern auch kontrolliert. Diese Dinge sind daher relevant für die TÜV-Untersuchung:

Verbandkasten
Unabhängig davon, ob in einem Kasten oder einer Tasche: Ein Erste-Hilfe-Set im Auto ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur so kann auch bei einem Unfall effektiv erste Hilfe geleistet werden. Dabei ist es wichtig, auf das Haltbarkeitsdatum zu achten. Ist der Verbandskasten abgelaufen, führt dies in jedem Fall zu einer Beanstandung durch den TÜV. Der Verbandkasten sollte darüber hinaus nicht älter als 5 Jahre alt sein.

Warndreieck
Sobald man mit dem Auto liegen geblieben ist, muss umgehend das Warnblinklicht eingeschaltet und das Warndreieck gut sichtbar aufgestellt werden. Fehlt das Warndreieck, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit und einen Mangel bei der TÜV-Prüfung dar. Zudem muss das es tragbar, standsicher, rückstrahlend und auf ausreichender Entfernung erkennbar sein.

Warnweste
Die Pflicht, eine Warnweste im Pkw mitzuführen, besteht bereits seit dem 1. Juli 2014. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste sogar schon länger vorgeschrieben. Eine fehlende Warnweste im Auto gilt bei der Hauptuntersuchung (HU) als Mangel.

Diese Papiere werden für die HU benötigt

Für bereits zugelassene Fahrzeuge wird grundsätzlich nur die Zulassungsbescheinigung Teil I, eher bekannt als Fahrzeugschein benötigt. Dieser enthält persönliche Daten des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen und wesentliche technische Informationen über das Fahrzeug.

Soll ein Auto ohne Zulassung zur Hauptuntersuchung, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden. Hier sind die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter des Fahrzeugs hinterlegt.

Wurden an dem Fahrzeug technische Änderungen beispielsweise durch Tuning vorgenommen, müssen auch die entsprechenden Unterlagen wie Nachweise, Zertifikate und Gutachten mitgebracht werden.

Hinweis: Unbedingt die geforderten Dokumente zur HU mitbringen, dadurch vermeidest du unnötige Verzögerungen.

Checkliste vor dem HU-Termin

Mit unserer TÜV Checkliste kannst du bereits vor deinem Termin wichtige Punkte überprüfen. Sind Mängel ersichtlich, können diese noch rechtzeitig behoben und eine zusätzliche TÜV-Nachprüfung vermeiden werden.

Beleuchtung
Die gesamte Beleuchtung des Fahrzeugs muss funktionieren. Daher sollte im Vorfeld auf die einwandfreie Funktion sämtlicher Leuchten geachtet werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht
  • Blinker und Warnblinker
  • Rücklichter und- strahler
  • Bremsbeleuchtung und Nebelschlussleuchte
  • Hintere Kennzeichenbeleuchtung

Reifen
Die Reifen sollten auf mögliche Schäden kontrolliert und die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern an allen Reifen überprüft werden. Die Reifen sollten gleichmäßig abgefahren und die Felgen sicher befestigt sein. Die Größe der Reifen und deren genaue Bezeichnung müssen mit den Angaben aus dem Fahrzeugschein identisch sein.

Bremsen
Alle Bremsschläuche müssen unbeschädigt und dicht sein. Dabei auch prüfen ob der Füllstand der Bremsflüssigkeit im Ausgleichsbehälter ausreichend ist. Die Bremswirkung muss ohne zeitliche Verzögerung einsetzen. Achte zudem auf eine sichere Gummiauflage am Bremspedal.

Handbremse
Du solltest vorher testen, ob die Handbremse in einer Steigung oder einem Gefälle zuverlässigen Stand bietet. Dabei darauf achten, dass sie sicher einrastet und auch wieder leicht zu lösen ist. Die Feststellbremse bei modernen Fahrzeugen wird meist nicht mehr über einen Hebel mechanisch angezogen, sondern elektrisch über einen Schalter. Aber auch hier sollte darauf geachtet werden, ob die Bremskraft in Steigung und Gefälle ausreichend ist.

Kontrollleuchten im Fahrzeug
Alle Leuchten innerhalb des Fahrzeuges wie für Öl, ABS oder Airbag dürfen nicht dauerhaft leuchten. Ein kurzes Aufleuchten beim Starten des Motors ist normal. Achte auch auf mögliche Fehlermeldungen und teste sicherheitshalber die Hupe.

Sicherheitsgurte
Selbstverständlich müssen auch Sicherheitsgurte in tadellosen Zustand sein. Daher muss darauf geachtet werden, dass der Aufrollmechanismus funktioniert und keine äußerlichen Schäden bestehen. Beschädigte Gurte und Gurtschlösser stellen einen erheblichen Mangel bei der Prüfung dar.

Scheibenwaschanlage und Wischer
Die Scheibenwischanlage muss problemlos einsatzfähig sein. Dazu zählen auch die Wischerblätter. Diese dürfen zudem auch nicht abgenutzt oder gar beschädigt sein.

Frontscheibe
Grundsätzlich darf die Scheibe keine Beschädigungen wie Risse oder Steinschläge im Sichtfeld aufweisen. Solche Beschädigungen werden ganz klar bei der HU beanstandet. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen durch Verschleiß oder auch für unzulässige Folien und zu großflächigen Aufklebern auf der Frontscheibe.

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