E-Fahrzeuge und Unfallverhütungsvorschriften: Das sind die Neu- und Besonderheiten für E-Autos
E-Fahrzeuge unterscheiden sich in einigen Faktoren von konventionellen Firmenwagen. Folglich benötigen Elektroautos eine andere Gefährdungsbeurteilung und die Fahrer eine spezielle Unterweisung. Die Integration von E-Mobilität in die Unternehmensflotte stellt Fuhrparkleiter also vor einige neue Herausforderungen. Im Bornemann-Blog erfährst du alles Wissenswerte zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) elektrischer Fahrzeuge, der BGV – D29 und weiteren Aspekten.
Welche Dinge gibt es bei den Unfallverhütungsvorschriften für E-Fahrzeuge zu beachten?
- Leiser Betrieb: Der strombetriebene Antrieb von Elektroautos ist nahezu lautlos. Folglich müssen sich Fahrer auf unvorhergesehene Reaktionen von Fußgängern einstellen. Seit dem 1. Juli 2019 ist außerdem ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) vorgeschrieben, durch das E-Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern künstlich erzeugte Motorengeräusche von sich geben.
- Gewichtsverteilung: Durch die im Fahrzeugboden verbaute, oftmals recht schwere Batterie
ist das Gewicht des Elektroautos anders verteilt als bei Verbrennern. Hierdurch unterscheidet
sich das Fahrverhalten der elektrischen Verkehrsmittel in Kurven oder beim Bremsen von
herkömmlichen Kfz. Zu den Unfallverhütungsvorschriften bei E-Fahrzeugen gehört daher eine
Unterweisung der Lenker darüber, damit diese ihre Fahrweise entsprechend anpassen
können. - Bedienung: Elektroautos verfügen in einigen Fällen über besondere Funktionen, wie etwa einen ECO-Modus, bei dem das Fahrzeug besonders sparsam fährt. Hierbei wird allerdings die Leistung gedrosselt. Wird also der Modus im dichten Straßenverkehr aktiviert und das E-Auto bremst automatisch, können Auffahrunfälle die Folge sein.
- Ladevorgang: Zum Laden von Elektrofahrzeugen dürfen nur geeignete und vom Hersteller zulässige Kabel und Adapter eingesetzt werden. Des Weiteren müssen Fahrer bei jedem Ladevorgang die Buchse am Fahrzeug sowie die genutzte Ladesäule sichten und sicherstellen, dass beide frei von jeglichen Beschädigungen oder Verunreinigungen im Kontaktbereich sind. Hierzu zählt auch Regenwasser. Das komplette System muss außerdem mittels FI-Schutzschaltern gesichert sein.
- Wartung: Die Batterie eines Elektrofahrzeugs weist eine enorm hohe Spannung auf (800 Volt). Folglich sollten bei Wartungsarbeiten, welche Fahrer in Eigenregie durchführen, besondere Aspekte berücksichtigt und das Hochvoltsystem sowie die orangefarbenen Hauptleitungen keineswegs selbst bearbeitet werden. Für komplexere Reparaturen sind besondere Qualifikationen und bestimmte technische Bedingungen und Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Unfall: In einer Unfallsituation müssen die Fahrer Ersthelfer und Rettungskräfte umgehend auf den vorhandenen Elektroantrieb hinweisen. Des Weiteren ist jeglicher Kontakt mit eventuell aus der Batterie ausgelaufenem Elektrolyt oder dem beschädigten Hochvoltsystem zu vermeiden. Im Brandfall darf in der Regel nur ein spezieller Löschschaum zum Einsatz kommen, sofern es vom Hersteller nicht anders angegeben ist. Das Tragen eines Atemschutzes ist hierbei ebenfalls notwendig.
UVV-Prüfung bei E-Fahrzeugen: Kontrolle und Fahrerunterweisung
Der Umstieg auf E-Autos stellt bestimmte zusätzliche Anforderungen an die Kontrolle, die Fahrerunterweisung sowie die Gefährdungsprüfung. Elektro- und Hybridfahrzeuge und deren Nutzung unterliegen wie auch herkömmliche Kfz den Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts und der Betriebssicherheitsverordnung. Eine UVV-Prüfung der Autos im Fuhrpark muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen – so schreiben es die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (BGV – D29) bzw. die DGUV-Vorschrift 70 vor. Die Unfallverhütungsvorschriften bei E-Fahrzeugen sollten außerdem eine gesonderte technische Unterweisung der Fahrer beinhalten, damit diese sich mit den Besonderheiten der Verkehrsmittel vertraut machen können. Dies schließt nicht nur die eigentliche Nutzung und das Vertraut-Machen mit eventuell zusätzlichen Bedienelementen, sondern auch das korrekte Laden mit ein.
Die Integration neuer Technologien in die Firmenflotte ist ein notwendiger Schritt zur Optimierung deines Unternehmens sowie zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Arbeiten. Hierzu zählt nicht nur der schrittweise Umstieg auf E-Mobilität, sondern ebenfalls die Digitalisierung verschiedener Prozesse zur Vereinfachung von Aufgaben und der Senkung von Betriebskosten.
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