Gefährdungsbeurteilung

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Welchen potenziellen Gefahren und Gefährdungen ist ein Angestellter im Unternehmen, das ihn beschäftigt, ausgesetzt? Und wie ist es um die Sicherheit am Arbeitsplatz bestellt? Diese Fragen werden in der sogenannten Gefährdungsbeurteilung beantwortet. Zur Gefährdungsbeurteilung besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht für den Arbeitgeber, schließlich müssen der Arbeitsschutz und die Sicherheit für die Arbeitnehmer ganz besonders behandelt werden.

Was als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung gilt und wie wichtig Arbeitsschutzmaßnahmen sind, das findest du in den folgenden Zeilen.

Die Gefährdungsbeurteilung im Fokus

Das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, sorgt für die gesetzliche Verankerung der Gefährdungsbeurteilung. In dem Gesetz ist klar festgelegt, welche Aufgaben und welche Verantwortung – das übrigens immer für den Arbeitgeber auf der einen Seite und den Arbeitnehmer auf der anderen Seite – mit der Gefährdungsbeurteilung einhergehen. Zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes kommt hier die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV. Darin geht es um die Unfallverhütung.

Wichtig zu wissen bei der Gefährdungsbeurteilung: Die gibt es, damit potenzielle Gefahren, die bei der Arbeit oder rund um Arbeitsmittel lauern, frühzeitig erkannt, identifiziert und durch entsprechende Maßnahmen nachhaltig bekämpft werden können. Grundlage dieser späteren Bekämpfung durch Schutzmaßnahmen ist eine grundlege Beurteilung des Zustands in einem Unternehmen allgemein und ganz konkret in Bezug auf die dort vorhandenen Arbeitsplätze. Ziel muss dabei immer sein, dass Gefahren frühzeitig und im Voraus erkannt werden, schließlich trägt der Arbeitgeber eine Verantwortung für seine Angestellten – und zwar auch, was deren Sicherheit und Gesundheit anbetrifft.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

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Was die Gefährdungsbeurteilung anbetrifft, existiert keine einheitliche Richtlinie. Eine Gefährdungsbeurteilung hat stattdessen immer etwas mit den in einem Unternehmen vorherrschenden Gegebenheiten und den sich dort befindlichen Arbeitsplätzen zu tun. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig erfolgen, im Fokus sollten immer Gefahren – Beurteilung und Ermittlung dieser Gefahren – und Maßnahmen, die den Gefahren entgegenwirken, stehen. Letztendlich sind drei Themen bei einer Gefährdungsbeurteilung von ganz entscheidendem Charakter:

  • Der Arbeitgeber muss beurteilen, was die Sicherheit der Angestellten im Detail gefährden und beeinträchtigen kann.
  • Der Arbeitgeber muss beurteilen, welche Tätigkeiten die Angestellten im Detail gefährden und beeinträchtigen können.
  • Der Arbeitgeber muss entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift, damit der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Angestellten gewährleistet werden.

Maßnahmen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Maßnahmen, die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Blick haben, sind im Nachgang einer Gefährdungsbeurteilung von großer Bedeutung. Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • solche, die Anlagen, Maschinen und Geräte, mit denen gearbeitet wird, sicher machen,
  • solche, die die Sicherheit im Unternehmen garantieren,
  • solche, die die Sicherheit an den Arbeitsplätzen garantieren,
  • solche, die den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln garantieren,
  • solche, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln,
  • solche, die Produkte sicher machen,
  • solche, die die medizinische Versorgung am Arbeitsplatz gewährleisten.

Beispiele für eine gelungene Gefährdungsbeurteilung

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Arbeitnehmer haben die Gefährdungsbeurteilung ernst zu nehmen – und auf deren Grundlage verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, die der Sicherheit der Mitarbeiter dienen. Für eine gelungene Gefährdungsbeurteilung sprechen immer Maßnahmen, die zielführend sind. Dazu zählen:

  • Der Arbeitgeber sorgt für Vorschriften, an die sich die Mitarbeiter zu halten haben – beispielsweise im Umgang untereinander oder mit Maschinen und Produkten.
  • Der Arbeitgeber sorgt für eine regelmäßige Unterweisung in die Unfallverhütungsvorschriften.
  • Der Arbeitgeber lässt regelmäßig die Arbeitsmittel und Maschinen warten und überprüfen und diese gegebenenfalls reparieren.
  • Der Arbeitgeber garantiert den Mitarbeitern ausreichende Zeiten für Pausen, um die Konzentration im Umgang mit Maschinen oder gefährlichen Stoffen hochzuhalten.

Die Dokumentationspflicht

Das Arbeitsschutzgesetz regelt in Paragraf 6 Absatz 1, dass die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren ist. Vor allen Dingen Firmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben, müssen sich daran halten. Aber: Genau wie bei der Durchführung gibt es bei der Dokumentation keine Regeln, was die Art der Dokumentation anbetrifft. Die Dokumentation kann demnach handschriftlich mit Stift und Papier erfolgen oder per Computer, Tablet oder Smartphone. Klar ist nur, dass in dem verfassten Dokument zu lesen ist, welche Form der Beurteilung von Gefahren und Gefährdungen stattgefunden hat, wie das Ergebnis dieser Überprüfung aussah und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Gefahren entgegenzutreten.

Arbeitgeber trägt Verantwortung für die Beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung liegt immer im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung zwar delegieren und von einem damit eigens beauftragten Mitarbeiter durchführen lassen, ist aber trotzdem für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich und dafür, dass die Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden.

Fahrzeuge ebenfalls Teil von Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen geht es nicht nur um die Betriebsstätte selbst und die sich dort befindlichen Arbeitsplätze – sondern ebenfalls um die auf dem Firmengelände eingesetzten Fahrzeuge. Hier gilt: Fahrzeuge sind immer besonders zu berücksichtigen, stellen sie doch eine besondere Quelle für Gefahren dar. Problem für den Arbeitgeber: Die Gefährdungsbeurteilung rund um Fahrzeuge muss ganz zwingend erfolgen. Sind nicht alle Mitarbeiter, die mit Fahrzeugen arbeiten, über die Gefahren und potenziellen Gefährdungen informiert worden, droht dem Arbeitgeber eine Strafe.

Diese Gefährdungsbeurteilungen müssen nicht nur auf herkömmliche Pkw bezogen werden, sondern darüber hinaus auf im Lager eingesetzte Fahrzeuge – Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge – und auf Lkw, wenn diese Teil des Fuhrparks sein sollten. Zudem von Relevanz sind die verschiedenen Jahreszeiten. Im Winter lauern rund um Fahrzeuge bekanntlich andere Gefahren als im Sommer, die Fahrer müssen entsprechende Unterweisungen erhalten.

Gefährdungsbeurteilung ist wichtig

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Die Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen und für Unternehmer wichtig, schließlich steht hier die Sicherheit der Mitarbeiter im Fokus. Das bedeutet: Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen gehören in seriösen Betrieben zum Alltag, die festgelegten Maßnahmen sollten schnell und unkompliziert in die Tat umgesetzt werden. Dazu kommt: Stoßen Angestellte neu zum Unternehmen, ist es absolut ratsam, eine Gefährdungsbeurteilung außerhalb der eigentlichen Reihe durchzuführen. Das sorgt nicht nur für Seriosität, sondern für Vertrauen der neuen Mitarbeiter in ihren Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen.