Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Sicherheit bei der Arbeit – für viele Aspekte gibt es gesetzliche Vorgaben. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. In diesem Text erfährst du alle wichtigen Details und Eckpunkte zum Arbeitsschutzgesetz und den Pflichten, die es auf der einen Seite für den Arbeitgeber, auf der anderen Seite für die Beschäftigten gibt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten

Wenn es um den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, einen Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit in einem Unternehmen geht, dann ist immer wieder von Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz die Rede. Doch was genau hat es damit eigentlich auf sich? Und welche Maßnahmen muss zum Beispiel ein Arbeitgeber zur Vermeidung von Gefährdungen für die Mitarbeiter oder der Verbesserung von deren Gesundheit ergreifen und welche Aufgaben oder Pflichten haben möglicherweise die Beschäftigten, um bei der Arbeit für ihre eigene Sicherheit zu sorgen?

Arbeitsschutz spielt hierzulande eine ganze wichtige Rolle in allen Betrieben. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, ins Leben gerufen, das genau die angesprochenen Dinge regelt und somit Transparenz für alle Beteiligten schafft.

Das Arbeitsschutzgesetz in der Definition

Der Arbeitgeber trägt Verantwortung für seine Mitarbeiter und ist per Gesetz dazu verpflichtet, sich um den Arbeitsschutz für die Angestellten zu kümmern. Genau diese Thematik ist im Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz existiert in seiner jetzigen Fassung bereits seit 1996 und wurde damals von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Das Ziel: einen hohen Standard rund um die Arbeitssicherheit erreichen – und zwar flächendeckend in ganz Deutschland.
Der volle Name des Gesetzes lautet „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Ganz entscheidenden Charakter hat dabei, dass zwar der Arbeitgeber an vielen Stellen in der Pflicht ist, für die Beschäftigten selbst aber ebenfalls diverse Vorgaben rund um den Arbeitsschutz bestehen.

Diese Pflichten hat der Arbeitgeber laut ArbSchG

Vorab das Wichtigste: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Gesundheit und die Sicherheit seiner Angestellten. Ausnahmen gibt es nur zwei: für Personen, die in Privathaushalten tätig sind oder solche, die auf Seeschiffen arbeiten. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Dienstherr alle entsprechenden Maßnahmen ergreifen muss, um zwei Aspekte zu garantieren. Dabei handelt es sich um:

  • Arbeitsschutz
  • Unfallverhütung

Ganz genau geregelt sind diese beiden Vorgaben in §3 des Arbeitsschutzgesetz. Unter Absatz 1 dieses Paragrafen heißt es, dass der Arbeitgeber nicht nur die entsprechenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen, sondern diese darüber hinaus auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und gegebenenfalls anpassen muss. Dabei muss er immer eine Verbesserung der Angestellten im Blick haben – und zwar was Sicherheit und Gesundheitsschutz anbelangt.

Dazu kommt, dass der Arbeitgeber – so lautet es unter §3 Absatz 2 – für die Organisation der Maßnahmen verantwortlich zeichnet und entsprechende Mittel, die unter Umständen nötig sind, zur Verfügung stellt sowie sicherstellt, dass die Maßnahmen beachtet werden und die Angestellten daran mitwirken.

§3 Absatz 3 beinhaltet, dass das Unternehmen die Kosten, die durch die Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung entstehen, nicht auf die Mitarbeiter umlegen darf.
Mehr Informationen zu Unfallverhütung und -Versicherung gibt es hier.

Klar ist aber auch: Die Maßnahmen, die getroffen werden, unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen, was mit mehreren Faktoren zusammenhängt. Zu diesen Faktoren zählen neben der Branche die genau vorherrschenden Zustände in der Firma selbst und die Anzahl der Mitarbeiter.

Das sind klassische Arbeitsschutzmaßnahmen

Was den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung anbetrifft, existieren zahlreiche wirksame Maßnahmen. Das sind unter anderem Maßnahmen, die:

  • der sicheren Gestaltung der Arbeitsstätte dienen
  • der sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze dienen
  • für einen sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln sorgen
  • der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen
  • den Umgang mit potenziell gefährlichen Stoffen regeln
  • die technische Sicherheit von Geräten betreffen
  • der Sicherheit von Produkten dienlich sind
  • im Bereich der Sicherheit von Anlagen anzusiedeln sind

Das müssen Arbeitnehmer beachten

Der Arbeitgeber hat verschiedene Pflichten, die bereits näher erläutert worden sind. Aber auch die Angestellten müssen verschiedene Dinge beachten und erfüllen, was ebenfalls Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist – und in §15 geregelt ist.

Dort heißt es unter Absatz 1, dass Angestellte sich an der Unterweisung und den Verordnungen des Arbeitgebers orientieren und damit einhergehend Sorge tragen müssen für die eigene Sicherheit und Gesundheit. Das aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sind wiederum Mitarbeiter von der Arbeit anderer abhängig, müssen die Letztgenannten die Sicherheit und die Gesundheit der Erstgenannten im Blick haben.

Dazu kommt, dass Beschäftigte die Arbeitsmittel sowie Maschinen, Gerätschaften usw. getreu der Bestimmungen des Arbeitgebers zu behandeln haben.

Gesetz sieht regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen vor

Um zu überprüfen, ob die dem Arbeitsschutz dienenden Maßnahmen wirksam sind, bedarf es einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung. Die dient auf der einen Seite der Identifizierung von möglichen Gefahren und auf der anderen Seite deren Bekämpfung.

Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, sind beispielsweise sogenannte Unterweisungen in die Unfallverhütungsvorschriften vorzunehmen. Dabei werden die Arbeitnehmer über Gefahren und den Umgang damit aufgeklärt.

Die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung sind aufzubewahren, Unfälle müssen dokumentiert werden. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung findet im Anschluss eine Arbeitsschutz-Belehrung der entsprechenden Angestellten statt.

Das bringt die Arbeitssicherheit

Wer sich nachhaltig mit dem Arbeitsschutzgesetz und darüber hinaus mit dem Arbeitssicherheitsgesetz auseinandersetzt und entsprechende Vorkehrungen für die Mitarbeiter trifft, der tut langfristig etwas für deren Arbeitssicherheit. Dabei ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren, die sich negativ auf die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter auswirken. Arbeitssicherheit ist dabei das Ziel, das für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen von Bedeutung ist. Das Unternehmen profitiert durch getroffene Maßnahmen insofern, dass Ausfallzeiten des Personals durch Unfälle oder Krankheit weniger werden. Die Mitarbeiter bekommen im Gegenzug positive Aspekte für Sicherheit und Gesundheit geboten.