Full-Service-Leasing

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Nutzungsüberlassung – das ist ganz grob gesagt unter Leasing zu verstehen. In der heutigen Zeit ist der Begriff den meisten Menschen geläufig und wird in verschiedenen Branchen und Bereichen gebraucht. Am gängigsten dürfte Leasing sicherlich auf dem Kfz-Sektor sein.

Wie es um Leasingrate und Leasingvertrag bestellt ist und welche Leistungen rund um das gemietete Fahrzeug gewöhnlicherweise im Vertrag das Full-Service-Leasing-Angebots stehen, erfährst du detailliert in diesem Text.

Grundlagen von Leasing

Mieter, also Leasingnehmer, und Vermieter, also Leasinggeber, schließen einen Mietvertrag. In diesem Mietvertrag ist die Überlassung einer Sache geregelt, wofür eine Miete zu entrichten ist. Das sind die Fakten rund um das Leasing im Kfz-Bereich. Die Überlassung der Sache ist in diesem Fall ein Fahrzeug, bei dem Leasinggeber handelt es sich um einen auf Leasing spezialisierten Dienstleister, der Leasingnehmer ist ein Unternehmen, welches sich durch die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einen Fuhrpark aufbaut. Im Vertrag zwischen den beiden Parteien werden die Details wie Leasingraten pro Monat und alle darüber hinausgehenden Dienstleistungen und Serviceleistungen genau geregelt.

Zu den entsprechenden Kosten können unter anderem die Wartung des Fahrzeugs beziehungsweise der Fahrzeuge, nötige Reparaturen, Gebühren für die Versicherung oder eine Tankkarte zählen. Für den Leasingnehmer sorgen diese zusätzlich vereinbarten Serviceleistungen für eine deutliche Entlastung und bringen vor allen Dingen den Vorteil mit sich, dass die Bereitstellung des Fahrzeugs und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen von einem externen, leistungsstarken Partner übernommen werden.

Full-Service-Leasing: Fuhrpark von externer Seite

Das Full-Service-Leasing ist mittlerweile für viele Unternehmen unterschiedlicher Größe attraktiv. Wie es der Name schon vermuten lässt, bietet eine Leasinggesellschaft als Leasinggeber dabei einem Unternehmen nicht nur ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge zur Überlassung für einen bestimmten Zeitraum an, sondern darüber hinaus verschiedene weitere Dienstleistungen. Diese Serviceleistungen sind bei der Berechnung dann immer Teil der Leasingrate. Zu diesen klassischen und im Leasing-Paket inbegriffenen Leistungen gehören unter anderem die Kfz-Versicherung oder mögliche Besuche in der Werkstatt. Das ist aber noch nicht alles: Selbst Autowäschen oder Tankkarten können Teil der Vereinbarung sein.

Den Unternehmen bietet sich dadurch die Möglichkeit, besser kalkulieren zu können. Auf der einen Seite müssen keine eigenen Fahrzeuge für den Fuhrpark erworben werden, auf der anderen Seite sind die genauen Kosten für den Fuhrpark pro Monat durch das Full-Service-Leasing bekannt. Darüber hinausgehende Kosten entstehen durch die Komplettverträge nicht, was für komplette Transparenz sorgt. Dazu kommt: Mietet ein Kunde gleich mehrere Fahrzeuge inklusive Servicepaketen von einem Leasinggeber, sinken folgerichtig – zumindest in der Regel – auch die monatlichen Raten durch besondere Angebote für Großabnehmer und die Verwaltung des Fuhrparks. Damit einhergehend wird die Belastung für den zuständigen Fuhrparkleiter oder das zuständige Flottenmanagement-Team durch weniger Aufgaben rund um die Verwaltung des Fuhrparks geringer.

Beim Full-Service-Leasing herrschen bei den grundlegenden Details des Vertrages übrigens keine Unterschiede zum klassischen Leasing. Ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge werden einem Leasingnehmer gegen Zahlung einer monatlichen Rate und auf Grundlage einer festen Vertragslaufzeit – in der Regel beträgt diese vertraglich vereinbarte Laufzeit drei Jahre – überlassen. Endet der Vertrag, dann hat der Leasingnehmer zwei Optionen: Entweder entscheidet er sich dafür, das Fahrzeug zu kaufen, oder er gibt dieses zurück. Selbstverständlich besteht die Option, in diesem Zuge gleich einen neuen Leasingvertrag abzuschließen, was für die meisten gewerblichen Leasingnehmer am interessantesten ist.

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Aber: Wie das bei Komplettpaketen immer so ist, gibt es beim Full-Service-Leasing Fallstricke und Aspekte, die beachtet werden müssen. Dazu zählen in diesem Fall die Serviceleistungen, die zwar Teil der Leasingrate sind, aber zusätzlich zur Miete für das Fahrzeug vereinbart werden müssen, was zu höheren Kosten führt. Ob dann zum Beispiel die vereinbarten Werkstattbesuche, die in der Rate inkludiert sind, überhaupt während der Vertragslaufzeit nötig werden, ist beim Abschluss des Vertrages natürlich noch nicht abzusehen.

Komponenten des Full-Service-Leasings

Komplettpaket – so lässt sich der Umfang des das Full-Service-Leasings, wie bereits beschrieben, idealerweise bezeichnen. Für das komplette Paket muss der Kunde dann auch eine Komplettrate bezahlen, die verschiedene Leistungen beinhaltet. Komponenten des Full-Service-Leasings sind in aller Regel eine Sache der Absprache. In den meisten Fällen gehören aber folgende Aspekte dazu:

  • Der Kunde erhält eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Ist ein Unfall passiert, kümmert sich der Leasinggeber um das Abschleppen und die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs, übernimmt ggf. die Rückführungskosten für die betroffene Person und stellt bei Bedarf temporär einen anderen Wagen zur Verfügung.
  • Der Leasinggeber schließt alle nötigen Versicherungen ab.
  • Der Leasinggeber sorgt für die fach- und sachgerechte Wartung des Fahrzeugs und den Wechsel der Sommer- und der Winterreifen (je nach Jahreszeit; neue Reifen werden ebenfalls gestellt) in einer Vertragswerkstatt und übernimmt – das muss allerdings vertraglich geregelt sein – die Kosten für potenzielle Reparaturen.
  • Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer weitere Dinge zur Verfügung, was aber immer optional geschieht. Bei diesen weiteren Dingen kann es sich unter anderem um Tankkarten handeln oder Karten für die Waschstraße.

Vorteil hier für den Leasingnehmer: Es gibt in allen Fällen nur einen Ansprechpartner. Das spart in den meisten Fällen eine ordentliche Portion Zeit.

Kosten bei Full-Service-Leasing stets im Blick

Gerade war die Rede vom Vorteil, den das Full-Service-Leasing deshalb bietet, weil der Kunde bei allen Angelegenheiten nur einen Ansprechpartner kontaktieren muss. Es besteht aber noch ein weiterer großer Vorteil: die volle und komplette Kontrolle über die Kosten. Nutzt ein Unternehmen ein herkömmliches Modell des Leasings, dann wird eine monatliche Rate fällig. Diese monatliche Rate beinhaltet dann lediglich die Nutzung des Fahrzeugs. Alle weiteren anfallenden Kosten werden dann auf diese monatliche Rate addiert. Sind beispielsweise Reparaturen notwendig, müssen die Reifen gewechselt oder sogar komplett ausgetauscht werden, geht es um die Wartungsintervalle oder die Gebühren für die Kfz-Versicherung, dann ist der Leasingnehmer beim herkömmlichen Leasing gefordert – und muss zahlen. Die monatliche Miete für das Fahrzeug kann so, aufgrund der zusätzlichen Kosten, in manchen Fällen erheblich steigen.

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Entscheidet sich der Leasingnehmer aber für das Full-Service-Leasing, dann hat er die kompletten Kosten immer und zu jeder Zeit im Blick und behält damit die volle Kontrolle über die Kosten. Unvorhergesehene Beträge werden deshalb nicht fällig, unter Umständen ist sogar das Tanken inkludiert. Das sorgt für Transparenz und darüber hinaus für eine optimale Grundlage, was die Kalkulation anbetrifft. Obendrein wird der Leiter des Fuhrparks durch das Full-Service-Leasing erheblich entlastet.