Parkraumüberwachung:Überwachung von Parkplätzen

Die Parkraumüberwachung hat zwei Akteure. Der eine ist die öffentliche Verwaltung. Sie überwacht den ruhenden Verkehr. Das bezieht sich nicht nur auf öffentliche Parkplätze. Darunter fallen auch Halte- und Parkverbote sowie die Vermeidung der Blockade von Feuerwehr- und Rettungszufahrten und Behindertenparkplätzen. Des Weiteren tragen sie Sorge für das Durchkommen von Rettungsdiensten und Feuerwehren (d.h. eine verbleibende Fahrbahnbreite von 3,10 m) und die Entfernung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen für die Verkehrssicherheit.

Der andere Akteur sind private Parkplatzbesitzer, welche die Überwachung ihres Parkraums häufig externen Firmen übergeben.

Zweck der Überwachung ist für beide Akteure, für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften zu sorgen und auf Verstöße reagieren zu können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit es erst gar nicht erst zur Verfolgung von Verstößen kommen muss. Überwachung bedeutet also nicht nur die Beobachtung sondern hängt auch mit der Schaffung von Möglichkeiten und Bedingungen für die Parkraumnutzung zusammen. So können Kunden auf den Parkplätzen eines Supermarktes für eine bestimmte Zeit kostenlos parken. Vertragsstrafen werden erst fällig, wenn diese Zeit überschritten wird. Diese Überschreitung kann jedoch nur durch Parkraumüberwachung festgestellt werden.

Dürfen die das?

Während der Autofahrer sogenannte “Knöllchen” für das Falschparken von der öffentlichen Verwaltung gewohnt ist, fragen sich viele bei Strafzahlungen für private Parkplätze: “Dürfen die das?”.
Ja, sie dürfen.

Der Parkplatz z.B. eines Supermarktes ist privater Grundbesitz. Der Besitzer kann bestimmen, welcher Personenkreis (z.B. Kunden des eigenen Marktes) den Parkplatz in welcher Form (z.B. zeitliche Begrenzung, kostenfrei, gebührenpflichtig) nutzen darf. Der Besitzer darf daher auch kontrollieren, ob diese Bedingungen eingehalten werden. Dafür kann er externe Unternehmen beauftragen, damit er sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann wie den Supermarkt. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, darf der Besitzer, vertreten durch das externe Unternehmen, die Verstöße bestrafen.

Die Bedingungen der Parkplatznutzung stellen einen Vertrag dar, den der Fahrer eines Kraftfahrzeuges mit dem Parkplatzbesitzer in dem Moment eingeht, wenn er das Grundstück befährt. Wirksam wird der Vertrag jedoch nur, wenn die Nutzungsbedingungen so deutlich angebracht sind, das jeder Nutzer diese auch erkennen kann. Der Hinweis zur Parkplatznutzung muss also entsprechend positioniert werden und groß sein.

Gegen Verstöße erheben die Besitzer privater Parkplätze ebenso wie die öffentliche Verwaltung eine Strafzahlung. Sie beträgt in der Regel 10 € bis 40 €. Auf der postalisch zugestellten Rechnung erscheinen oft noch Gebühren für die Halterauskunft und ggf. Anwaltskosten.

Es nützt dann auch nichts, zu behaupten, man wäre nicht selbst gefahren und den Namen des anderen Fahrers zu verschweigen. Seit 2019 ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, den Namen des Fahrers anzugeben. Kann oder will er das nicht, muss er als Halter die Vertragsstrafe zahlen.

Steuerung von Nachfrage und Angebot

Theoretisch wäre die Sache einfach: Wir halten uns alle an Parkplatzvorschriften und niemand muss Knöllchen oder Vertragsstrafen zahlen. Doch der Mangel an Parkflächen verleitet oft den verzweifelten Fahrer dazu, sein Fahrzeug dort abzustellen, wo es nicht stehen darf. Um diese Parkplatzsituation zu vermeiden oder wenigstens zu entspannen, gibt es Möglichkeiten, die Nachfrage und das Angebot zu steuern.

Besonders in engen Innenstädten können oft nicht mehr Parkplätze geschaffen werden, als vorhanden sind. Parkgebühren sollen daher die Nachfrage senken. Die Idee dahinter ist, dass dadurch das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) attraktiver wird und weniger Autos nach Parkplätzen suchen würden. Somit könnte sich die sinkende Zahl von Parkplatzsuchenden der Zahl an vorhandenen Parkplätzen annähern. Unter diesem Gesichtspunkt werden Parkgebühren häufig nur zur Hauptnutzungszeit wie Ladenöffnungszeiten verlangt. Am Abend und in der Nacht dagegen, wenn der Verkehr geringer ist, sind diese Parkplätze kostenfrei.

Bestenfalls würde dadurch auch mehr Parkraum für Anwohner, Betriebe und Gewerbetreibende zur Verfügung stehen. Zusätzlich gibt es für diese Gruppen die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erlangen wie Parkausweise oder Vignetten.

Wo es keine Möglichkeit gibt, neue Parkplätze zu schaffen, kann das Angebot durch die Senkung der Höchstparkdauer erhöht werden. Die vorhanden Parkflächen werden schneller wieder frei und können von mehr Fahrern genutzt werden. Dabei ist es nicht erlaubt, die Parkzeit zu verlängern durch Nachstellen der Parkscheibe oder durch Nachwerfen von Geldstücken in Parkuhren oder Kauf eines neuen Parktickets. Spielraum gibt es jedoch, wenn durch die nachträgliche Verlängerung die gesamte Parkzeit nicht die Höchstparkdauer überschreitet.

Ob die Höchstparkdauer überzogen wurde, kann jedoch nur nachgewiesen werden durch Parkraumüberwachung. Womit wir wieder beim Thema wären.

Von der Parkscheibe bis zur digitalen Technik

Die älteste Form der Parkraumüberwachung ist der Einsatz von mobilen Arbeitskräften, die Parkscheiben und -scheine in Autos oder abgelaufene Parkuhren überprüfen. Inzwischen haben Parkscheinautomaten und Parkuhren eine digitale Modernisierung erfahren, um Parkgebühren nach Echtzeit berechnen zu können.

So wurde z.B. eine mobile Taschenparkuhr entwickelt. Dabei handelt es sich um kleine Displaygeräte mit einer Guthabenkarte. Sie werden während des Parkens sichtbar auf dem Armaturenbrett platziert. Mit dem Start der Parkzeit läuft eine Uhr ab, welche die Parkwerte auf der Guthabenkarte im Minutentakt verbraucht bis die Uhr wieder gestoppt wird.

Eine andere Lösung sind Smartphone-Apps. Die Start- und Endzeit der Parkzeit wird per Fingerdruck gesetzt. Über mobile Online Services können auch pauschale Kurzeit- und Langzeitbuchungen vorgenommen werden oder eine bestehende Parkzeit verlängert werden. Dazu wird das Kfz Kennzeichen eingeben und die Parkdauer ausgewählt. Die Bezahlung erfolgt über die Mobilfunkrechnung oder in der App hinterlegte Zahlungsmittel. Mittels der digitalen Kennzeichenverwaltung können auch Parkausweise für Mitarbeiter, Dauermieter oder ähnliche Berechtigte erstellt und gespeichert werden.

Ebenfalls über eine Smartphone-App können Falschparker Überwachungsunternehmen gemeldet werden. Der Parkplatzbesitzer, z.B. von einem Ladengeschäft mit 2 Kundenparkplätzen vor dem Haus, kann seine Plätze dort registrieren lassen. Stellt er fest, dass die Plätze belegt sind von nicht berechtigten Parkern, kann er das Fahrzeug fotografieren und per App melden. Das Unternehmen übernimmt nun für den Besitzer die Abwicklung der Vertragsstrafen mit dem Falschparker.

Auf großen Parkflächen, wie z.B. Parkhäusern, werden Parkautomaten verwendet. An den Eingängen wird ein Parkschein gezogen oder bei neueren Automaten eine Geldkarte registriert. Vor dem Verlassen des Parkbereichs wird entweder der Parkschein bezahlt oder die Geldkarte erneut registriert und die Gebühr abgezogen. Eine weitere Methode ist die Eingabe des Kfz Kennzeichens in den Automaten. Auf manchen Parkplätzen wird die Parkzeit sogar mithilfe eines Scansystems ermittelt. Hier wird das Kfz Kennzeichen an der Ein- und Ausfahrt gescannt. Berechtigte Dauerparker sind im System hinterlegt und werden unkompliziert erkannt.

Der Einsatz von Kameras zur Kennzeichenerkennung unterliegt den Vorschriften des Datenschutzes. Sie haben jedoch den Vorteil, dass der Parkplatzbetreiber die digitalen Daten auswerten kann, wie die Auslastung des Parkplatzes zu verschiedenen Zeiten ist, wie lang die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist oder Informationen zur Herkunft der Fahrzeuge.

Aber auch das Einhalten von Parkzeiten muss nicht mehr durch regelmäßige Fußarbeit überwacht werden. Sensoren im Boden eines jeden Parkplatzes erkennen, ob und wie lang sich ein Auto über ihnen aufhält. Die Sensoren sind untereinander vernetzt und auf einer digitalen Karte kann auf einem PC, Tablet oder Smartphone erkannt werden, welche Flächen belegt und welche frei sind. Erst wenn die Höchstparkdauer z.B. auf einem kostenlosen Parkplatz eines Supermarktes überschritten wurde, erscheint ein Mitarbeiter und notiert das Kennzeichen des Fahrzeugs. Der Falschparker erhält dann von dem Überwachungsunternehmen eine Vertragsstrafe per Post.

Parkplatzsensoren werden auch für Smartphone-Apps verwendet, über die der Nutzer erkennen kann, wo sich in einer Stadt freie Parkplätze befinden und er sich dorthin navigieren lassen kann. Damit soll nicht nur dem Fahrer geholfen werden, sondern auch der Stadt, indem der belastende Suchverkehr reduziert wird.