Finanzierungsleasing

Finanzierungsleasing

Leasing ist ein Begriff, der heutzutage den meisten Menschen schon mal irgendwo begegnet sein dürfte. Das hat Gründe, die ganz eng mit einem sich wandelnden – und bereits gewandelten – Kaufverhalten zu tun haben. Statt einen Vertrag über einen Kauf einer bestimmten Sache oder einer speziellen Dienstleistung abzuschließen, ist oft ein Leasingvertrag spannender. Das Leasingobjekt wird so für eine festgelegte Nutzungsdauer gemietet, was das Investitionsrisiko natürlich deutlich verringert oder sogar komplett ausschließt. Wie genau die Definition von Leasing aussieht und was es mit dem Finanzierungsleasing auf sich hat, bekommst du in diesem Text genau vor Augen geführt.

Das sind die groben Fakten des Leasings

Was genau ist eigentlich unter Leasing zu verstehen? Die Antwort auf diese Frage fällt relativ einfach aus: eine Nutzungsüberlassung, die sich auf einen bestimmten Gegenstand oder eine genau definierte Sache oder Dienstleistung bezieht. Ganz grob gesagt, um das Leasing besser zu veranschaulichen: Jemand – in diesem Fall wird dieser Leasingnehmer genannt – übernimmt etwas – also einen Leasinggegenstand – von jemand anderem – einem Leasinggeber – für eine fest vereinbarte Grundmietzeit. Dafür muss er einen monatlichen Betrag – also Leasingraten – bezahlen. Nach Ablauf der Grundmietzeit, die vertraglich vereinbart ist, ist oft ein Kauf durch eine Kaufoption möglich. Aber auch das muss im Leasingvertrag genau festgehalten sein. Ebenfalls Teil des geschlossenen Kontraktes sind die weiteren Bedingungen rund um die Überlassung der Sache. So sehen die Grundlagen von Leasing aus.

Leasing basiert auf gesetzlich festgehaltenen Eckdaten, die in Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kurz BGB, geregelt sind. In dem genannten Paragrafen geht es um das Mietrecht. Das bedeutet: Der Leasinggeber vermietet sozusagen etwas an den Leasingnehmer – und bleibt damit während des Zeitraums des Leasings der Eigentümer. Der Leasingnehmer ist dagegen während der Laufzeit des Vertrages der Besitzer. Dafür, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache überlässt, erhält er die bereits angesprochene Leasingrate, die in aller Regel monatlich zu bezahlen ist. Bezogen auf den Kfz-Bereich ist es gängige Praxis, dass im Vertrag weitere Serviceleistungen genau geregelt – und damit durch die monatliche Rate abgegolten – sind.

Dabei handelt es sich – zumindest beim Full-Service-Leasing – unter anderem um folgende Aspekte:

  • Der Leasinggeber ist – durch die Zahlung der Leasingrate, die er vom Leasingnehmer monatlich erhält – dazu verpflichtet, sich um die Wartung des Fahrzeugs zu kümmern beziehungsweise diese an eine Fachwerkstatt zu delegieren.
  • Der Leasinggeber ist – durch die Zahlung der Leasingrate, die er vom Leasingnehmer monatlich erhält – dazu verpflichtet, sich um potenzielle Reparaturen am Fahrzeug zu kümmern beziehungsweise die Durchführung an eine Fachwerkstatt zu delegieren.
  • Der Leasinggeber ist – durch die Zahlung der Leasingrate, die er vom Leasingnehmer monatlich erhält – dazu verpflichtet, sich um den turnusmäßigen Reifenwechsel am Fahrzeug zu kümmern beziehungsweise die Durchführung an eine Fachwerkstatt zu delegieren. Das gilt auch für den möglichen Austausch der Reifen aufgrund von Verschleiß.
  • Der Leasinggeber ist – durch die Zahlung der Leasingrate, die er vom Leasingnehmer monatlich erhält – dazu verpflichtet, sich um den Abschluss einer Versicherung für das Fahrzeug zu kümmern.
  • Der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber – durch die Zahlung der monatlichen Leasingrate – optional Waschkarten oder Tankkarten für das Fahrzeug.

Diese Arten von Leasing gibt es

Was das Leasing anbetrifft, sind zwei Möglichkeiten vorhanden. Auf der einen Seite ist das Finanzierungsleasing vorhanden, auf das im Folgenden näher eingegangen wird, auf der anderen Seite das Operate-Leasing, also das operative Leasing.

Die Unterscheidung liegt im Zwischenbereich, in dem sich das Leasing im Allgemeinen bewegt. Beim Finanzierungsleasing ist tendenziell eher eine Orientierung in Richtung eines Kaufes gegeben, beim operativen Leasing geht die Tendenz eher in die Richtung einer Miete. Die eigentlich klassische Variante ist das Operate-Leasing.

finanzierungsleasing-leasing-art

Das Finanzierungsleasing in seiner grundsätzlichen Struktur

Gerade war die Rede davon, dass das operative Leasing die klassische Variante von Leasing ist. Aber: Vor allem für Unternehmen, die einen Fuhrpark betreiben und deshalb auf Kraftfahrzeuge und auf Nutzfahrzeuge setzen, ist das Finanzierungsleasing eine durchaus interessante Option. Grundsätzlich gilt beim Finanzierungsleasing, dass der Leasingnehmer – in diesem Fall also das Unternehmen mit dem Fuhrpark – selbst für das Investitionsrisiko verantwortlich zeichnet. Das Kreditrisiko bleibt zwar im Verantwortungsbereich des Leasinggebers, aber: Das Fahrzeug – und das ist hier der Gegenstand des geschlossenen Leasingvertrages – wird in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum des Leasingnehmers zugerechnet. Zudem ist es – und das ist ein weiterer Unterschied zum operativen Leasing – so, dass eine Übernahme der vertraglich vereinbarten Sache – also des Fahrzeugs – nach der vereinbarten Laufzeit für den Leasinggeber nicht von Interesse ist.

Finanzierungsleasing ist Leasing mit Kaufoption

Vom Prinzip her ist das Finanzierungsleasing natürlich – zumindest zuerst – gleichzusetzen mit dem klassischen Leasing: Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung – und zwar für einen festgelegten Zeitraum. Dafür zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine monatliche Leasingrate. Eigentümer des Wagens ist demnach während der Leasingzeit der Leasinggeber, aber: Dem Leasingnehmer gehört das Fahrzeug aus wirtschaftlicher Sicht. Für die Bilanzierung ist dieser Sachverhalt wichtig.

Der Unterschied zum operativen Leasing besteht darin, dass eine Rücknahme des Fahrzeugs durch den Leasinggeber beim Finanzierungsleasing nicht vorgesehen ist. Ist die Leasingzeit also zu Ende, dann ist der Wert des Fahrzeugs ausgeglichen, also eine Vollamortisation erreicht. Oft geschieht das aber nicht nur durch die Zahlung der Leasingraten, sondern darüber hinaus durch eine abschließende Rate.

Alternative zum Finanzierungsleasing: das operative Leasing

Beim operativen Leasing stellt sich diese geschilderte Situation anders dar. Hier kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zwar oft übernehmen – er muss das aber nicht tun. Der Leasinggeber hat somit immer damit zu rechnen, dass der Wagen nach der vereinbarten Vertragslaufzeit an ihn zurückgeht. Genau aus diesem Grund werden die Verträge durch bestimmte Optionen ergänzt, schließlich hat der Leasinggeber ein großes Interesse daran, dass der Fahrzeugwert nicht ausgeglichen ist. Zu diesen Optionen gehören zum Beispiel bestimmte Regelungen rund um regelmäßige Wartungen und Reparaturen oder vertraglich fixierte Kilometer, die der Leasingnehmer pro Jahr fahren darf. Überschreitet er den festgelegten Wert an Kilometern, wird immer eine Ausgleichszahlung dafür fällig.

finanzierungsleasing-operative-leasing

Finanzierungsleasing und Grundmietzeit

Die Grundmietzeit ist rund um das Leasing immer die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Beim Finanzierungsleasing ist es so, dass dieser Leasingvertrag keine Option der Kündigung vorsieht. Eine im Vertrag festgelegte Laufzeit ist somit bindend und unumstößlich. Und: Der Leasingnehmer ist derjenige, der das wirtschaftliche Risiko des Vertrages zu tragen hat (das ist beim operativen Leasing anders). Dieses wirtschaftliche Risiko umfasst zum Beispiel folgende Sachverhalte:

  • Das im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzte Fahrzeug wird gestohlen.
  • Das im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzte Fahrzeug wird beschädigt – beispielsweise durch einen Akt von Vandalismus.
  • Das im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzte Fahrzeug wird durch einen – selbstverschuldeten – Unfall beschädigt.

Das bedeutet: Tritt einer dieser drei Fälle ein, dann ist nicht der Leasinggeber in der Pflicht, die entstandenen Schäden zu regulieren, sondern der Leasingnehmer. Das Finanzierungsleasing unterscheidet sich hier also maßgeblich vom operativen Leasing, nicht aber von der klassischen Finanzierung eines Wagens, wo das ebenfalls der Fall ist.

Wie bereits erwähnt, kann der Vertrag beim Finanzierungsleasing nicht gekündigt werden. Zudem ist es so, dass der Fahrzeugwert am Ende der Laufzeit des Vertrages ausgeglichen ist. Die Laufzeit eines Vertrages im Bereich des Finanzierungsleasings orientiert sich nach der AfA-Tabelle und bewegt sich meistens zwischen 40 und 90 Prozent ausgehend von einer Nutzungsdauer, die betriebsgewöhnlich ist. Diese sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beläuft sich für ein herkömmliches Kraftfahrzeug laut der AfA-Tabelle auf sechs Jahre, also 72 Monate. Die angesprochenen 40 bis 90 Prozent wären demnach also rund 29 bis 65 Monate. Der Vertrag beim Finanzierungsleasing-Modell hat also eine Laufzeit irgendwo zwischen etwa zweieinhalb und fünfeinhalb Jahren. Am Ende dieser Laufzeit ist dann in aller Regel eine Schlussrate fällig – es sei denn, die monatlichen Leasingraten waren bereits relativ hoch. Nach der Laufzeit geht das Fahrzeug in den Besitz des Leasingnehmers über.

Vorteile: Leasingrate steuerlich geltend machen

Steuerliche Vorteile sind für Unternehmen oft ein Grund, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen – oder eben nicht. Beim Finanzierungsleasing ist es so – und das stellt einen bedeutenden Vorteil vom Finanzierungsleasing gegenüber einem klassischen Kredit bei einer Bank dar –, dass die monatliche Rate von der Steuer abgesetzt werden kann.

Zudem existieren weitere Vorteile, schließlich ist das Fahrzeug dem wirtschaftlichen Vermögen des Leasingnehmers zuzuordnen, da dieser der wirtschaftliche Eigentümer des Wagens ist. Aber: Der Leasingnehmer trägt trotzdem nicht das Kreditrisiko (was er tun würde, wer er das Fahrzeug nicht geleast, sondern mithilfe eines Kredits gekauft hätte). Außerdem muss sich der Leasingnehmer beim Finanzierungsleasing nicht wie beim operativen Leasing an vertraglich vereinbarte und vom Leasinggeber gewünschte Einschränkungen halte. Dazu zählt zum Beispiel die in den meisten Fällen vereinbarte Pauschale für Kilometer.

finanzierungsleasing-vorteile-leasingrate-steuer