DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist in vielen Betrieben vor allem in Verbindung mit Vorschriften und Unfallverhütung bekannt. Doch was verbirgt sich genau hinter der Begrifflichkeit DGUV? Und was hat es mit den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften auf sich? In diesem Text wird dir das Thema nähergebracht und du wirst genau über Prävention im Hinblick auf Arbeitsunfälle, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aufgeklärt.
Das ist die DGUV
Die DGUV ist ein Begriff, den viele Menschen schon einmal gehört haben. Was er aber in voller Länge bedeutet, wissen nur wenige. Hinter dem Kürzel DGUV verbirgt sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der der Spitzenverband für die Unfallkassen und die gewerblichen Berufsgenossenschaften ist. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sorgen für die Versicherung von Menschen – und das unter anderem gegen die Folgen von Berufskrankheiten, bei erfolgten Wegeunfällen oder nach Arbeitsunfällen.
Die DGUV wiederum zeichnet für die Erstellung und Festlegung der Vorschriften – der sogenannten Unfallverhütungsvorschriften – verantwortlich, legt also quasi das Regelwerk fest. Diese Vorschriften dienen dazu, das individuelle Arbeitsumfeld in den Unternehmen sicherer zu gestalten. Einhergehend mit den Grundsätzen zur Sicherheit bei der Arbeit ist ebenfalls der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter.
Das macht die DGUV
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, erstellt Vorschriften, das wurde bereits erwähnt. Bei diesen Vorschriften und Informationen, die diese ergänzen, handelt es sich um solche, die auf den Schutz von Arbeitnehmern abzielen und über Gefahren aufklären, die im Beruf allgemein oder bei bestimmten Tätigkeiten lauern.
Diese Vorschriften der DGUV sind landläufig als Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, bekannt. Die DGUV kümmert sich darum, dass diese Richtlinien und Regelungen vorbereitet, gepflegt und durchgeführt werden und wirkt darüber hinaus am Erlass neuer Regelungen und Richtlinien mit.
Die Vorschriften der DGUV dienen aber nicht nur der Gefahrenaufklärung und dem Arbeitsschutz, sondern beinhalten ebenfalls wichtige Themen, die verschiedene Branchen betreffen. Dazu gehören unter anderem:
- der Brandschutz in Unternehmen
- die Erste Hilfe in Unternehmen
- die verwendeten Betriebsmittel in Unternehmen
- die verbauten oder installierten elektrischen Anlagen in Unternehmen
- die eingesetzten Fahrzeuge in oder von Unternehmen
- die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen
- die optimale Unterweisung von Mitarbeitern rund um Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gefahren
Rund um Fahrzeuge relevant: die DGUV Vorschrift 70
Alle Unternehmen, die in ihrem betrieblichen Alltag irgendwie mit Fahrzeugen zu tun haben, mit diesen Fahrzeugen arbeiten oder einen Fuhrpark unterhalten, aus dem Mitarbeiter Dienstwagen beziehen können, müssen sich detailliert mit der DGUV Vorschrift 70 auseinandersetzen.
Diese DGUV Vorschrift 70 sieht verschiedene Dinge vor, die es unbedingt im Hinblick auf die Unterhaltung und das Führen von Fahrzeugen zu beachten gilt. Dazu gehört unter anderem die Unterweisung von Fahrern, die Firmenfahrzeuge steuern. Findet diese Unterweisung von Fahrern nicht statt – eine Durchführung dieser Unterweisung ist zwingend vorgeschrieben –, dann sind unter Umständen Geldbußen für dieses Fehlverhalten möglich.
Ebenfalls entscheidend: Die Fahrzeuge, die sich im Fuhrpark des Unternehmens befinden, müssen einmal pro Jahr überprüft werden – und zwar mindestens. Diese Prüfung wird durch einen Sachkundigen vorgenommen und zielt darauf ab, den betriebssicheren Zustand zu gewährleisten. Diese Überprüfung ist ausdrücklich nicht nur für Dienstwagen aus dem Fuhrpark vorgeschrieben, sondern ebenfalls für durch die Firma eingesetzte Spezialfahrzeuge und sich im Einsatz befindliche Arbeitsmaschinen. Diese jährliche Prüfung durch einen Sachverständigen ist geregelt in Paragraf 57 der genannten DGUV Vorschrift 70. Neben der Prüfung hinsichtlich des betriebssicheren Zustands ist dort genau festgelegt, dass die Prüfung zu dokumentieren ist. Der Sachverständige muss demnach die Resultate, die die Prüfung ergeben haben, aufschreiben und dieses Dokument aufbewahren – und zwar mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Das ist aber noch nicht alles, was die DGUV Vorschrift 70 beinhaltet. Ebenfalls behandelt werden die Pflicht, Warnwesten zu tragen, die Prüfung von Fahrzeugen durch die Fahrzeugführer sowohl vor als auch nach der Schicht im Hinblick auf Zustand, Mängel, Wirksamkeit und Sicherheitseinrichtungen sowie das fachgerechte Be- und Entladen.
Ebenfalls wichtig: die DGUV Vorschrift 3
Neben der DGUV Vorschrift 70, die Fahrzeuge und deren richtige Unterhaltung zum Thema hat, existieren noch weitere Vorschriften, die wichtigen Charakter für Unternehmen mit Fahrzeugen und Fuhrpark haben. Darunter befindet sich die Vorschrift 3, bei der es um elektrische Anlagen und Betriebsmittel geht.
Die DGUV Vorschrift 3 besagt dabei unter anderem, dass die sich im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden müssen. Sorge für diese Überprüfung trägt der Unternehmer, der damit eine Elektrofachkraft zu beauftragen hat oder jemanden, der diese Prüfungen unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführt. Die Prüfungen haben laut Vorschrift folgendermaßen stattzufinden:
- vor der ersten Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel,
- nach einer Änderung der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel vor der erneuten Inbetriebnahme und
- nach einer Instandsetzung der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel vor der erneuten Inbetriebnahme.
Dazu kommt, dass die angesprochenen Prüfungen durch eine Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft laut Paragraf 5 der Vorschrift in bestimmten zeitlichen Abständen zu erfolgen haben.
Wenn doch mal etwas passiert
Passiert trotz aller Sicherheitsvorkehrungen aber trotzdem mal etwas, dann ist die DGUV Vorschrift 2 sicherlich nicht gerade unwichtig. Die Vorschrift 2 existiert seit Anfang 2011 und stellt für die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger eine Vorgabe dar, die das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, konkretisiert. In der Vorschrift ist unter anderem ganz genau geregelt, wie die erforderliche Fachkunde auszusehen hat. Dazu kommen Regelungen für die sicherheitstechnische Betreuung in den Unternehmen sowie für die verschiedenen Aufgaben der Betreuung durch Betriebsärzte. Darüber hinaus werden die diversen Modelle der Betreuung näher erläutert.
DGUV Vorschriften unbedingt beachten
Warum es die Vorschriften durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt, liegt auf der Hand: größtmögliche Sicherheit für all die Personen, die hierzulande in den unterschiedlichsten Branchen und in den verschiedenen Unternehmen und Betrieben beschäftigt sind. Zudem erwähnenswert: Durch die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften existiert eine bundesweite Einheitlichkeit, die Firmen wie Mitarbeitern Sicherheit rund um die tägliche Arbeit bietet. Aber: Unternehmer sollten sich unbedingt an die durch die Vorschriften festgelegten Vorgaben halten. Geschieht das nicht, drohen empfindliche Bußgelder.