UVV Prüfung von Firmenwagen: Die Unfallprävention gehört zu den Pflichten des Fuhrparkleiters

Für die Betriebsfahrzeuge reichen Reifenwechsel und regelmäßige TÜV-Hauptuntersuchungen nicht aus. Die Fahrzeugprüfung nach UVV ist daher neben der Führerscheinkontrolle und der vollumfänglichen Fahrerunterweisung, eine weitere Pflicht im Fuhrparkmanagement. Somit können Leiter eines Fuhrparks die Sicherheit der Flotte gewährleisten und sich rechtlich absichern. Bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften handelt der Flottenverantwortliche ordnungswidrig. Hierbei geht es in erster Linie um die Fahrzeuge im eigenen Fuhrpark, aber auch generell um die Sicherheit der Mitarbeiter.
Die Unfallverhütung sollte somit immer eine hohe Priorität im Flottenmanagement haben. Wir erklären hier was es genau zu beachten gilt.

Die Pflichten der Fuhrparkleitung

Insofern die Geschäftsleitung alle Pflichten als Fahrzeughalter an die Fuhrparkverantwortlichen übergeben hat, gehört die UVV Prüfung der Firmenfahrzeuge zu den festen Pflichten des Fuhrparkmanagements. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrzeuge im Unternehmen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand sind, denn bei Verstößen kann es zu hohen Bußgeldern oder sogar strafrechtliche Konsequenzen kommen. Bei der UVV Prüfung steht weniger die Funktionsfähigkeit der Firmenwagen als der Arbeitsschutz der Mitarbeiter und die Betriebssicherheit im Mittelpunkt.
Welche Fahrzeuge dabei einer UVV Dienstwagen Prüfung unterliegen, wird durch die DGUV Vorschrift 70 geregelt. Dazu gehören neben Pkw und Nutzfahrzeugen auch gesonderte Fahrzeuge der Feuerwehr und Krankenhäuser. Aber auch der Fahrer selbst ist in der Pflicht, sein Dienstwagen vor Fahrtantritt oder Abgabe zu kontrollieren. Die UVV-Prüfung sollte daher in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Sie ist dabei unabhängig von der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO zu betrachten. Diese konzentriert sich lediglich auf die Verkehrssicherheit der gewerblich genutzen Pkw´s.

Die Herausforderung an den Fuhrparkleiter

Die Durchführung der Fahrzeugkontrollen und Schulungen der Mitarbeiter sind zum einen sehr zeitintensiv, zusätzlich muss der Fuhrparkleiter auch über das nötige Fachwissen verfügen. Zudem wird vom Fuhrparkleiter verlangt, dass er die Fahrer auf zu beachtende Dinge hinweist. Hierbei geht es vor allem um die gültigen Vorschriften zur Unfallverhütung. Auch diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Prüfungen der Firmenwagen zur Unfallvermeidung stellen das Fahrzeugmanagement somit vor eine Herausforderung. Besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben müssen sich die Mitarbeiter der Fuhrparkverwaltung neben dem eigentlichen Tagesgeschäft auch noch das notwendige Wissen eigenständig anlernen.

Dies gilt es bei der UVV zu beachten

Bei der jährlichen Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge geht es sowohl um Verkehrssicherheit als auch um Arbeitssicherheit. Gemeinsam bilden diese beiden Aspekte den betriebssicheren Zustand. Für die Prüfung gibt es daher einige Punkte zu beachten. So muss die Inspektion der Dienstwagen beispielsweise ohne Mängel und in einer dazu berechtigten Werkstatt durchgeführt werden. Weiter gibt es zusätzlich ein paar Dinge zu beachten:

  • Die Prüfung muss mindestens einmal pro Jahr, bei Bedarf auch häufiger durchgeführt werden.
  • Sie muss von sachkundigen Mitarbeitern in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden.
  • Eine Bescheinigung oder Prüfplakette sollte die Prüfung bestätigen können.
  • Der zusätzliche Prüfbericht muss unterschrieben sein und mindestens bis zum nächsten Termin aufbewahrt werden. Dies entspricht sinngemäß §57 Abs. 2 der UVV „Fahrzeuge“.

Digitalisierung der UVV Prüfung

Die Digitalisierung spiegelt sich auch bei der UVV wieder. Denn über E-Learning ist mittlerweile auch eine elektronische Fahrerunterweisungen möglich. Durch digitale Unterweisungen kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter immer den neuesten Stand der Vorschriften und Richtlinien erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Zeitaufwand bei der UVV Prüfung für alle Beteiligten reduziert wird.
Elektronische Systeme zur Unfallprävention erfassen alle Teilnehmer automatisiert. Dabei werden sie zeitnah über anstehende Termine benachrichtigt. Die Teilnahme einer Schulung ist mit allen internetfähigen Endgeräten möglich. In einigen Schulungen erfolgt zudem ein kleiner Abschlusstest um den Wissensstand zu ermitteln. Anwendungen, die eine erfolgreiche Durchführung der Unterweisung erstellen, sind dabei besonders praktisch.

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