Änderungen 2022:Das erwartet deinen Fuhrpark in diesem Jahr



Neues Jahr, neue Gesetze! Viele neue Regeln und Änderungen, die für den Fuhrpark durchaus bestimmte Folgen haben. Von Aktualisierungen im Bußgeldkatalog über höhere Spritpreise bis zum Austausch des alten Führerscheins müssen Fuhrparkmanager viele Erneuerungen im Auge behalten. Wir haben alles Wissenswerte zu den wichtigsten Veränderungen in unserem Blogbeitrag zusammengefasst.

Steigende Spritkosten

Um die Klimaziele der Bundesregierung umzusetzen, sollen unter anderem über den Anstieg des CO2-Preises mehr Anreize für die Elektromobilität geschaffen werden. Bereits an Neujahr ist die erste Erhöhung der im Jahr 2021 eingeführten CO2-Steuer in Kraft getreten. Die Steuerabgaben steigen dabei von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2. Diese Erhöhung führt somit auch in diesem Jahr zu weiter steigenden Spritpreisen. Der Benzinpreis erhöht sich ca. um 8,4 Cent und die Kosten für Diesel steigen um etwa 9,5 Cent.

Verlängerung der Förderprämien zur E-Mobilität

Bis Ende 2022 wird die Prämie zur Förderung für Elektro- und Hybridautos verlängert. Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten weiterhin einen Zuschuss von bis zu 9000 Euro. Der Bonus für Plug-in-Hybride liegt bei maximal 6750 Euro. Allerdings gibt es hier eine Erhöhung bei der elektrischen Reichweite Mindestreichweite, diese wird von 40 auf 60 Kilometer angehoben.

Führerscheinumtausch

Ab diesem Jahr beginnt in Deutschland der Führerscheinumtausch. Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Führerschein umgetauscht haben. Diese werden somit nach der EU-Richtlinie 2006/126/EG in einheitliche und fälschungssichere Ausweise ausgetauscht. Hierbei erfolgt lediglich ein Umtausch, keine erneute Prüfung. Dafür wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und die bisherige Fahrerlaubnis benötigt. Die Erneuerung ist kostenpflichtig und beträgt 25 Euro. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig und muss dann wieder erneuert werden. Der Wechsel setzt sich in den nächsten Jahren fort, bis alle Fahrausweise ausgetauscht wurden.
Achtung: Wer mit dem alten Dokument unterwegs ist und dabei erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Aktualisierung des Bußgeldkatalogs

Bereits seit November 2021 gilt eine neue Bußgeldverordnung. Ob zu schnelles Fahren, Falschparken oder die Nichtbildung von Rettungsgassen. Besonders Temposünder und Falschparker zahlen jetzt deutlich mehr.

Nicht einhalten des Tempolimits
Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h steigen innerorts von 35 auf 70 Euro und außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es weiterhin erst ab einer Verstoß von 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.
Raser werden noch härter bestraft. Fahrer, die in der Stadt etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h fahren, zahlen jetzt 400 statt 200 Euro Strafgeld.

Falsches Parken
Beim Parken im Halte- oder Parkverbot müssen 25 statt vorher 15 Euro gezahlt werden. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz, einem Stellplätze für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge oder in zweiter Reihe parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
Noch höhere Strafen gibt es beim Blockieren der Feuerwehrzufahrt. Wird hier ein Fahrzeug abgestellt, wird dieser Verstoß mit 100 Euro und einem Punkt geahndet.

Rettungsgasse
Wird keine ordnungsgemäße Rettungsgasse gebildet, dem drohen weiterhin 200 Euro Strafe und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt jetzt aber auch noch ein Fahrverbot von einem Monat. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, kann sogar ein Bußgeld bis zu 320 Euro fällig werden.

Gefährdung von Fußgängern
Wird beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger genommen und sie dadurch gefährdet, drohnen nach dem neuen Bußgeldkatalog 140 statt 70 Euro. Zudem erhält man einen Punkt in Flensburger und einen Monat Fahrverbot.

Speziell für Lkw-Fahrer
Beim Rechtsabbiegen dürfen Lkw-Fahrer innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer dagegen verstößt, für dem wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig.

Maskenpflicht im Verbandskasten

Der Mund-Nasen-Schutz muss künftig im Kfz-Verbandskasten enthalten sein. Die Maskenpflicht für den Verbandskasten soll in diesem Jahr mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVZO). Das explizite Datum ist dafür aber noch unbekannt. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, müssen zwei Masken dem Erste-Hilfe-Kasten hinzugefügt werden.
Hinweis: Grundsätzlich gilt, enthält das Fahrzeug keinen Verbandskasten oder ist dieser unvollständig, besteht ein Verstoß gegen die StVZO und es droht dann ein Bußgeld.

Die TÜV-Plaketten 2022

Ab Januar 2022 gelten die neuen Farben der HU-Plaketten. Alle nicht erstzugelassenen Fahrzeuge bekommen 2022 nach erfolgreicher Hauptuntersuchung (HU) eine TÜV-Plakette in der Farbe Grün. Diese bestimmt die Fälligkeit der nächsten HU für das Jahr 2024. Fahrzeuge mit Neuzulassung, die nach drei Jahren ihre erste Hauptuntersuchung absolvieren, erhalten 2022 hingegen eine orange Plakette mit einer Gültigkeit bis 2025.

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